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Diese qualifizierten Beratungsstellen in Berlin bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe in Diskriminierungsfällen. Weitere Informationen
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verbieten auch Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters. Es ist nicht nur die Ungleichbehandlung älterer, sondern auch jüngerer Menschen untersagt. Diskriminierung aufgrund des Alters ist weit verbreitet. Dahinter steht häufig die Annahme, dass Menschen aufgrund ihres Alters bestimmte Fähigkeiten noch nicht oder nicht mehr besitzen. Solche Annahmen führen zu Einschränkungen der Teilhabe und der selbstbestimmten Lebensführung.