Über die IMK

Die IMK ist seit 1954 das politische Gremium in Deutschland für die länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit im Bereich des Innern und der Sicherheit. Gemeinsam mit dem Bund als ständigem Gast stimmen die Länder über die IMK ihr Vorgehen und ihre Reaktion auf langfristige Trends sowie aktuelle politische Entwicklungen und Gefahrenlagen ab.

Aufbau und Aufgaben

Die deutsche Innenpolitik obliegt in erster Linie den 16 Bundesländern. Für die grenzübergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit haben die Länder sich im Rahmen der IMK organisiert. Der fachliche Austausch findet dabei auf der Ebene der sechs ständigen Arbeitskreise der IMK statt, die politische Koordinierung und Beschlussfassung erfolgt auf ministerieller Ebene, die mindestens zweimal jährlich für die offiziellen Jahreskonferenzen der IMK zusammenkommt. Die Bundesinnenministerin nimmt als ständiger Gast ebenfalls an den Konferenzen teil.

Die IMK wird unter wechselndem Vorsitz der Bundesländer durchgeführt und von einer Ständigen Geschäftsstelle im Bundesrat unterstützt. Seit 2005 rotiert der Vorsitz jährlich in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2022 hatte der Freistaat Bayern den IMK-Vorsitz inne. 2023 hat Berlin diesen turnusgemäß erneut übernommen. Der letzte Berliner Vorsitz (2007) liegt entsprechend sechzehn Jahre zurück.

Berliner Flagge auf einem Konferenztisch

Die Konferenzen

Die Innenministerinnen und –minister sowie Innensenatorinnen und –senatoren der Länder treten regulär zweimal im Jahr im Rahmen der IMK-Hauptkonferenzen zusammen. Sofern die politische Situation oder Gefahrenlage es erfordern, finden darüber hinaus – auch kurzfristige – Sondersitzungen statt.

Auf der sogenannten Frühjahrs- und Herbsttagung beraten die Länder sich zu aktuellen Themen, grenzübergreifenden Herausforderungen und Bedrohungen, stimmen ein gemeinsames Vorgehen ab und beschließen konkrete Maßnahmen. Die Tagesordnung wird auf Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise erstellt sowie der Themenanmeldungen einzelner Länder und des Bundes.

Die beiden Hauptkonferenzen werden auf Ebene der Staatssekretärinnen und –sekretäre sowie der Staatsrätinnen und –räte wenige Wochen zuvor im Rahmen der sogenannten Vorkonferenzen vorbereitet. Die Vorbesprechung der Sitzungsinhalte soll den Austausch zwischen den Ministerinnen und Ministern erleichtern.

Das Konsensprinzip

Die Entscheidungen der IMK werden stets einstimmig gefällt. Alle Bundesländer müssen also immer einen Konsens erzielen. Allerdings werden nicht alle Themen auf den Konferenzen verabschiedet. Eine weitere, etablierte Methode zur Beschlussfassung ist das sogenannte Umlaufverfahren. Über dieses Verfahren können die Mitglieder der IMK das ganze Jahr über bei Bedarf ihr schriftliches Votum abgeben und somit erforderliche Beschlüsse auch außerhalb der Konferenzen verabschieden.

Die Arbeitskreise

Die Themen der IMK werden einerseits direkt aus den Fachministerien der Länder und des Bundes eingebracht (“Top-down”). Andererseits stammt eine Vielzahl der Inhalte, die auf den Konferenzen besprochen oder als Beschlüsse verabschiedet werden, aus den Beratungen und Ergebnissen der Arbeitsebene, aus den ständigen Arbeitskreisen (AK) der IMK (“Bottom-up”).

Die sechs Arbeitskreise der IMK sind wie folgt organisiert:

  • Arbeitskreis I
    Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
  • Arbeitskreis II
    Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheiten der Polizei)
  • Arbeitskreis III
    Kommunale Angelegenheiten
  • Arbeitskreis IV
    Verfassungsschutz
  • Arbeitskreis V
    Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
  • Arbeitskreis VI
    Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal
Karte von Deutschland mit Grenzen Bundesländern und Berlin markiert

Von A-Ländern und B-Ländern

Traditionell werden die Regierungskoalitionen der Bundesländer von den Parteien SPD und CDU/CSU geführt. Wenngleich die politische Landkarte mittlerweile breiter gefächert ist, finden Vorabsprachen der IMK zunächst im Kreise der sogenannten A- und B-Länder statt.

A-Länder sind die SPD-geführten Länder, B-Länder werden von CDU/CSU geführt. Hat sich eine „große Koalition” gebildet, ist die Parteizugehörigkeit des Regierungschefs oder der Regierungschefin ausschlaggebend. Diese inoffizielle Kategorisierung geht auf eine Kultusministerkonferenz im Jahr 1976 zurück und hat sich eingebürgert.

alte Schreibmaschine

Geschichte des Gremiums

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 wurde auch der Föderalismus verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert und als staatliches Ordnungsprinzip etabliert, das den Bundesländern weitreichende Kompetenzen einräumt und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfordert. Insbesondere in Bereichen wie der Innenpolitik, in denen der Bund über keine (ausschließliche) Gesetzgebungskompetenz verfügt, entstand bei den noch jungen Bundesländern bereits früh der Bedarf, sich untereinander abzustimmen.

In den ersten Jahren fand die Abstimmung und Kooperation zumeist anlassbezogen und fast ausschließlich im direkten Austausch zwischen den Fachbeamten der einzelnen Landesministerien und -behörden statt. Im Jahr 1954 wurde hierfür mit der IMK eine einheitliche Struktur geschaffen und die länderübergreifende Zusammenarbeit erstmalig auf der politischen Ebene verankert. Seitdem treffen sich die Chefinnen und Chefs der Innenressorts regelmäßig im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. Wenngleich anfänglich mehrere Sitzungen im Jahresverlauf stattfanden, etablierte sich bald das Format einer zweitägigen ministeriellen Herbstkonferenz, der ein Arbeitstreffen im Frühjahr vorausging. Inzwischen finden beide Treffen als dreitägige Hauptkonferenzen statt.