Für sich und andere einstehen

Bildungszeit: Fahrradkurier

Jaspal (34) arbeitet als Lieferant und bringt vielen Menschen täglich ihr gewünschtes Essen nach Hause – bei Regen, Hagel und Schnee. Besonders in der kalten Jahreszeit haben die Leute keine Lust, rauszugehen und bestellen dadurch umso mehr. Gleichzeitig ist Erkältungszeit, von der auch Jaspal und sein Team betroffen sind und so sind sie ständig unterbesetzt. Trotz starker Erkältungssymptome werden immer wieder kranke Kolleg:innen gebeten, zur Arbeit zu kommen oder die gesunden Kolleg:innen dazu angehalten, Überstunden zu machen. »Sowas geht einfach nicht«, findet Jaspal und ist damit nicht allein.

Eine Freundin arbeitet in einer großen Restaurant-Kette und strahlt über beide Ohren, als sie von dem dort neu gegründeten Betriebsrat und den dadurch erzielten Erfolgen berichtet. »Und wie geht sowas?« will Jaspal wissen. Die Freundin erzählt, dass ihre Kollegin einen Bildungszeit-Kurs gemacht habe, bei dem sie fit gemacht wurde, einen Betriebsrat zu gründen: »Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr hat jede Person, die in Berlin arbeitet oder eine Ausbildung macht. Du kannst Dich politisch weiterbilden, einen Sprachkurs machen oder…« Jaspal unterbricht sie: »…oder lernen, einen Betriebsrat zu gründen, um dich für deine Rechte als Arbeitnehmer einzusetzen!« Jaspal ist überzeugt, dass einige seiner Kolleg:innen die Idee so gut finden, dass sie ihm sogar etwas Geld für den Kurs dazugeben.

Nach fünf Tagen Bildungszeit freut sich Jaspal: »Ich habe mein Know-how erweitert. Ich weiß jetzt, wie wir einen Betriebsrat gründen.« In Zukunft werden Jaspal und seine Kolleg:innen so hoffentlich einige Verbesserungen umsetzen können.

Wurde Ihre Neugier geweckt? In Berlin anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie unter:

https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/suche/

Zur Inanspruchnahme von Bildungszeit können Sie unter den bereits anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen wählen oder eigenständig eine Weiterbildungseinrichtung kontaktieren. Gegebenenfalls muss diese dann die Anerkennung nach dem BiZeitG beantragen.