Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den Hauptursachen für Krankschreibungen. Gleichzeitig stehen sie noch nicht auf der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten. Doch es bewegt sich etwas: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) grundsätzlich als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Zudem prüft der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auch „Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Arbeitsbelastungen” zukünftig auf die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen.
Friederike Bolte
Referentin für Sozialrecht in der Bundesrechtsabteilung
Sozialverband VdK
stellt ein aktuelles Urteil sowie weitere Rechtsprechung zu PTBS als Berufskrankheit vor und erläutert deren mögliche Bedeutung für die Anerkennung psychischer Erkrankungen über den Einzelfall hinaus. Im Anschluss an den Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussion.
Anlässlich der „Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: gemeinsam für psychische Gesundheit“ statt, die in diesem Jahr die Prävention psychosozialer Risiken in den Mittelpunkt stellt, laden wir zu dieser Veranstaltung ein. Ziel ist es, arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sichtbarer zu machen, zu enttabuisieren und über die Anzeigemöglichkeit als Versicherungsfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren.
Gerne unterstützt die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten Betroffene, die in Berlin wohnen oder arbeiten, im Verfahren bei der gesetzlichen Unfallversicherung.