Verbessert, aber noch lange nicht ausreichend - eine Bilanz der Reform des Berufskrankheitenrechts

Save the Date

Die Reform des Berufskrankheitenrechts von 2021 brachte wichtige Veränderungen mit sich – darunter die Abschaffung des Unterlassungszwangs, die gesetzliche Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim BMAS sowie den Aufbau von Expositionskatastern.

Doch weiterhin bestehen erhebliche Herausforderungen: Psychische Erkrankungen finden bislang keine Berücksichtigung, zudem fehlt es an Geschlechtersensibilität und an weiteren notwendigen Anpassungen an die heutige Arbeitswelt.

Im Rahmen der digitalen Veranstaltung werden die bisherigen Auswirkungen der Reform beleuchtet und bestehender Weiterentwicklungsbedarf diskutiert.

Zur gemeinsame Veranstaltung der Beratungsstellen Berufskrankheiten Berlin, Hamburg und Bremen laden wir in Kürze ein.

Termin
Donnerstag, 12. November 2026
10:00 – 13:00 Uhr
Digitale Veranstaltung

Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Beratungsstelle Berufskrankheiten

Leitung
Dr. Hannes Strobel

Termine werden zeitnah und individuell vereinbart.

Kontaktformular