Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden im Land Berlin

Nahaufnahme von aufeinander gestapelten Händen als Zeichen für Zusammenhalt und Teamwork.

Beschäftigte insgesamt

Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte

Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte mit Arbeitsschutzaufgaben

Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte in Ausbildung

Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte

fn1. Vollzeiteinheiten sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.

Arbeitsschutzaufgaben (Gruppe A der LV 1) sind alle Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die sich aus dem Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Mutter- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen, dem Vollzug einschägiger EU-Verordnungen zum Fahrpersonalrecht und der Berufskrankheitenverordnung ergeben.

Fachaufgaben außerhalb der Arbeitsschutzaufgaben sind alle weiteren, den Arbeitsschutzbehörden per Zuständigkeitsverordnung zugewiesenen Vollzugsaufgaben

  • mit einem teilweise bestehenden Bezug zum Arbeitsschutz (Gruppe B der LV 1) (z.B. Produktsicherheits-, Sprengstoff-, Atom-, Chemikalien-, Gefahrgutbeförderungs-, Medizinprodukte-, Gentechnik-, Bundesimmissionsschutz-, Heimarbeits-, Bundeserziehungsgeld-, Pflegezeit- und Heimarbeitsgesetz sowie einzelne darauf beruhende Rechtsverordnungen)
  • ohne Bezug zum Arbeitsschutz (Gruppe C der LV 1) (z.B. Rechtsvorschriften zu nichtionisierender Strahlung oder zur Energieeffizienz von Produkten)

Kontakt

Referat II E – Arbeitsschutz und technische Sicherheit

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