Dauer
Schülerinnen und Schüler dürfen maximal nur 4 Wochen (es gilt hier die 5-Tage-Woche) im Ferienjob arbeiten. Die erlaubten 4 Wochen können sie in einem Stück planen oder auf die Schulferien eines Kalenderjahres verteilen. Unter dem Strich dürfen aber nur maximal 20 Ferienjob-Tage im Kalenderjahr herauskommen.
Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit darf nur 8 Stunden betragen, Pausen zählen dabei aber nicht mit. Sie darf auf 8 ½ Stunden an Werktagen verlängert werden, wenn sie dafür an einzelnen Werktagen derselben Woche verkürzt wird (zum Beispiel am Freitag). Somit darf eine Ferienjob-Woche nicht über 40 Stunden hinausgehen.
Pausen
Die Ruhepausen sind vorgeschrieben
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 ½ bis zu 6 Stunden: 30 Minuten,
- bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 60 Minuten.
Der Ferienjob ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich verboten.
Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel in Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Beschäftigung möglich, wenn mindestens zwei Wochenenden beschäftigungsfrei bleiben.
Die Schichtzeit – das ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen – darf grundsätzlich höchstens 10 Stunden betragen.
Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends beschäftigt werden und es muss ihnen eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.
Abweichungen in Abhängigkeit vom Alter und bestimmten Gewerben sind gesondert geregelt.