Business as usual – im Büro unterwegs

Beschäftigte sitzen mit medizinischer Maske zusammen in einem Meeting.

Die Bürokommunikation ist mit Sicherheit das Wichtigste, was in einem Büro – aber nicht nur dort – gut laufen sollte. Aber nicht immer können Beschäftigte bezogen auf ihren eigenen Arbeitsplatz aussprechen, was sie bewegt. Daher gibt es gelegentlich Beschwerden, mit denen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) konfrontiert wird.

So erreichte das LAGetSi eine anonyme Beschwerde über unzureichende Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen in einem Berliner Betrieb, die das LAGetSi zum Anlass nahm, vor Ort die Umsetzung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen. Dabei konzentrierte sich das LAGetSi vor allem auf die Arbeitsbereiche bzw. Arbeitsabläufe, die Gegenstand der Beschwerde waren. In einem Vorgespräch wurde geklärt, wie der Betrieb seine Arbeitsschutzmaßnahmen bislang strukturiert hat.

Ein Herzstück für die Beurteilung des Arbeitsschutzes stellt dabei die Gefährdungsbeurteilung dar. Hier wird geschaut, ob alle relevanten Gefahreneinflüsse abgedeckt sind und alle Belastungen ausreichend Berücksichtigung in den Gegenmaßnahmen finden. In der aktuellen Pandemiezeit ist zudem ein Abgleich mit dem geltenden SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard erforderlich. Dieser SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard wird durch eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert.

Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass das Unternehmen die Arbeitsbereiche bereits umorganisiert hatte. So wurden Mehrpersonenbüros nur noch für einzelne Arbeitsplätze eingesetzt und ein Teil der Arbeitsbereiche in das Home-Office verlagert. In den Fluren war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Der allgemeine Publikumsbesuch war eingestellt. Notwendige Besucherinnen und Besucher wurden in einer Liste erfasst, um ggfs. eine Nachverfolgung zu ermöglichen.

In Bezug auf die Hygiene wurden keine grundlegenden Mängel festgestellt, lediglich das Reinigungsregime für die Türklinken war noch anzupassen. Es existierte ein Hygienekonzept für unabdingbare Dienstreisen und eine Handlungsanweisung für den Umgang mit Verdachtsfällen oder auch bestätigten Infektionsfällen.

Der vorgelegte Pandemieplan des Unternehmens beinhaltete wichtige Aspekte wie die Einrichtung eines Krisenstabes, einen Maßnahmenkatalog für die einzelnen Pandemiephasen (entsprechend den Vorgaben der WHO), Geschäftsprozessschritte sowie Notfallkontakte. Über allgemeine Hygieneregeln werden die Beschäftigten via Intranet informiert. Darüber hinaus stellte das Unternehmen seinen Beschäftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.

Der Callcenter-Bereich zeichnete sich durch voneinander räumlich getrennte Arbeitsplätze aus (Telefonkabinen mit Lärmschutzwänden). Die Beschäftigten verfügten in diesem Bereich über eine jeweils eigene Telefon-Ausrüstung und ein eigenes Schließfach. Sicherheitsabstände wurden gewahrt, auch Desinfektionsmittelspender waren vorhanden. Über farbige Punkte wurde den Beschäftigten in den Teeküchen und Pausenräumen signalisiert, welche Plätze sie nutzen konnten. Hygienehinweise wurden über Aushänge gegeben.
Der Betrieb war trotz einzelner Mängel grundsätzlich gut auf die aktuelle Pandemiesituation eingestellt und hat weit überwiegend geeignete Maßnahmen im Sinne der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards getroffen. Mängel wie Aushänge zu allgemeinen Verhaltensregeln und ein Reinigungskonzept hinsichtlich der Türklinken wurden seitens der Arbeitsschutzaufsicht angesprochen und bis zur behördlichen Nachkontrolle beseitigt.

Es hat sich auch in diesem Fall gezeigt, dass nicht jede Beschäftigtenbeschwerde vollumfänglich zutreffend ist, dass jedoch an einzelnen Punkten durchaus immer wieder Verbesserungspotenziale bestehen.

Jede Vor-Ort-Kontrolle lohnt sich, um das Bewusstsein für einen guten Arbeitsschutz zu schärfen. Denn die Macht der Gewohnheit kann manchmal kleine blinde Flecken entstehen lassen.

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