Bund stärkt Arbeitsschutz – Kontrollen sind wichtig!

Zwei Arbeiter befinden sich auf einer Baustelle, stehen auf einem Gerüst und beraten sich.

Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit(LAGetSi) nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Klassische Arbeitsschutzkontrollen befassen sich mit fast allen Gewerbezweigen und Baustellen, mit Gefahrstoffen wie Asbest und Biostoffen sowie mit organisatorischen und qualitätssichernden Maßnahmen. Hinzu kommen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betriebssicherheit von Anlagen (ca. 200 Tankstellen, ca. 55.000 Aufzugsanlagen, weit über 10.000 Druckanlagen etc.) sowie Kontrollen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit (Kontrolle von Produkten im Handel und bei der Herstellung). Weitere Handlungsfelder sind das Immissionsschutzrecht, das Strahlenschutzrecht, die Nichtionisierende Strahlung, die Arbeitsmedizin, das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitrecht, der Jugendarbeitsschutz und das Mutterschutzrecht. Zuletzt kamen auch noch Ausgangsstoffe von Explosivstoffen hinzu und seit 2020 Kontrollen und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Für die klassischen Arbeitsschutzkontrollen stehen den 100.000 Berliner Betriebsstätten mit ihren Beschäftigten bisher 65 Arbeitsschutzaufsichtsbeamtinnen und -beamte gegenüber. Insgesamt arbeiten im LAGetSi 113 Aufsichtsbeamtinnen und –beamte.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz

Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen neue Arbeitsschutzkontrollgesetz legt der Bund erstmals eine verbindliche Jahreskontrollquote fest, die von allen Arbeitsschutzbehörden erfüllt werden muss. Mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe müssen jährlich kontrolliert werden. Durch Landesrecht darf nicht von der neuen Vorgabe abgewichen werden. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz sollen die Rahmenbedingungen für gesunde, sichere und menschengerecht gestaltete Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessert werden.
Gesetzlich vorgegeben ist nicht nur, wie oft die Betriebe zu besichtigen sind, sondern auch, was kontrolliert wird: die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb von der Pflichtenübertragung über die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes bis hin zur Unterweisung und der Organisation der Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zum Verhalten im Brandfall. Kontrolliert wird auch die Qualität der Gefährdungsbeurteilung von der vollständigen Ermittlung der Gefährdungen über die festgelegten Maßnahmen und deren Wirksamkeit bis hin zur Dokumentation.
Eine neu einzurichtende Bundesfachstelle wird die Kontrollzahlen und die Qualität der Kontrollen evaluieren.

Für das Land Berlin bedeuten die neuen Vorgaben eine Steigerung von derzeit 2.076 Besichtigungen auf 5.000 Besichtigungen pro Jahr. Mit dem vorhandenen Personal kann das LAGetSi gerade einmal die Hälfte abdecken. Eine Steigerung der Kontrollen ist nur mit zusätzlichem Personal möglich. Veranschlagt werden 68 zusätzliche Stellen. Ab 2022 wird nun nach und nach neues Personal eingestellt.

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