Corona – Welche Regeln gelten noch?
- Pflicht zum Tragen einer Maske im Öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und bei Ärzten. (50 bis 500€)
- Nach wie vor gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern. (50 bis 500€)
- Hat das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne festgelegt, ist diese einzuhalten. (hohes Bußgeld und Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre)
Erstellt wurden die Informationen von der Beauftragten des Senats für Integration und Migration und von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Diese und weitere Informationen finden Sie hier.