Unterzeichnung der Deklaration „#positivarbeiten – Respekt und Selbstverständlichkeit: Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben“

Pressemitteilung vom 23.11.2021 der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei

Der Senat beabsichtigt, die Deklaration „#positivarbeiten – Respekt und Selbstverständlichkeit: Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben“ zu unterzeichnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz gefasst.

Ein positiver HIV-Status ist den Merkmalen einer chronischen Erkrankung beziehungsweise Behinderung zuzuordnen. Diese sind durch das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt.

Mit der Deklaration sollen nun entsprechende Maßnahmen zur Förderung eines diskriminierungsfreien Arbeitslebens verbindlich umgesetzt werden. Dabei geht es allen voran um ein respektvolles Miteinander im Arbeitsalltag und um ein wertschätzendes Arbeitsumfeld – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Behinderung und chronischer Erkrankung, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Dr. Kollatz: „Die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Arbeitslebens ist für das Land Berlin als einer der größten Arbeitgeber der Region von großer Bedeutung. Auch aus diesem Grund hat sich das Land bereits 2016 der ‚Fast Track Cities Initiative to End Aids‘ angeschlossen. Wir gehen mit gutem Vorbild voran und tragen dafür Sorge, die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV abzubauen. Die Deklaration ist ein weiterer Schritt zur Stärkung unserer Strukturen, jeglicher Diskriminierung entschieden entgegen zu treten. #positivarbeiten entspricht unserem tiefen Verständnis für eine weltoffene Stadt und chancengerechte Verwaltung.“

Für den Einsatz gegen Diskriminierung sehen die Verwaltungsstrukturen bereits feste, etablierte Abläufe vor. Es gibt im Sinne des AGG landesweit Beschwerdestellen. Diese dienen als Anlaufstelle bei Diskriminierungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis.