Hinweise für Antragsteller

Rechtsgrundlagen
Gemäß § 62 Abs 2 Satz 1 Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17.06.2006 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.09.2019 (GVBl. S. 612), bedarf die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Veränderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern der wasserbehördlichen Genehmigung, bei Sportbootstegen des örtlich zuständigen Bezirksamtes.

Neben der landesrechtlichen Genehmigung (A) ist auch eine bundesrechtliche Genehmigung (B) oder die Zustimmung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin erforderlich, wenn das Bauvorhaben in oder an Bundeswasserstraßen (Gewässer erster Ordnung) realisiert werden soll.

(B)
Wasser- und Schifffahrtsamt Spree-Havel,
Mehringdamm 129, 10965 Berlin
Telefon 69532-0

Die Antragsunterlagen für die Genehmigung von Sportbootsteganlagen, einschl. Anbindepfähle etc. sind an die nachfolgend genannte Behörde einzureichen.

(A)
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen- und Umwelt
Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umweltschutz
Dienstgebäude: Neue Krugallee 4 / Haus 12, 12435 Berlin
Postanschrift: Postfach 910240, 12414 Berlin

Ansprechpersonen:
Frau Kampka, Telefon 90297-5887
E-Mail

Frau Krahl, Telefon 90297-5892
E-Mail

Fax: 90297-5858

Achtung!

Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Uferbefestigungen, Slipanlagen, Hafenanlagen und Anlagen für die kommerzielle Schifffahrt liegen ausschließlich bei der

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Gewässerschutz II D, Brückenstraße 6 in 10179 Berlin

Ansprechpersonen:
Frau Kehlenbeck (II D 205), Telefon 9025-2318
E-Mail

Herr Borchardt (II D 26), Telefon 9025-2209
E-Mail

Fax: 9025-2979

Erst nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen darf mit der Errichtung oder Veränderung einer Anlage begonnen werden.

Antragstellung

Die Anlagen in oder an Gewässern sind mit einem formlosen Schreiben zu beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Vor- und Nachname
  • Hauptwohnsitz
  • Telefonnummer des Antragstellers
  • Telefonnummer des Anlagen- & Grundstückseigentümers (falls abweichend)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug/Kaufvertrag in Kopie)
  • Vollmacht, wenn die Antragstellung nicht durch den Bauherrn selbst erfolgt, in der auch bestätigt wird, dass der Antrag im Auftrag und zu Lasten des Bauherrn eingereicht wird.

Steganlagen zur privaten Nutzung

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Berliner Wassergesetz auf Errichtung und/oder wesentliche Änderungen.

Dem Antrag sind folgende prüffähige Unterlagen 3-fach beizufügen.

I. Erläuterungsbericht / Baubeschreibung

In dem Bericht und der Beschreibung sind Aussagen über den Zweck der ggf. bisherigen und/oder geplanten Anlage sowie über die Konstruktion und die Baumaterialien zu machen.

z.B.
Erläuterungsbericht:
Zweck des Bauvorhabens, Baugrundstück, Bauherr, Projektant, Baufirma, Inhaltsverzeichnis etc.
Baubeschreibung:
Abbruchmaßnahmen, Abmaße der neuen baulichen Anlage, Materialangabe und Mengenangabe, Anzahl der Liegeplätze, Baukosten, Baugrund etc.

Bei Anlagen in Gewässern ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Gewässerfläche zu begründen. Gemäß § 62 Abs. (4) Satz 3 Berliner Wassergesetz dürfen Gewässerflächen nur in Anspruch genommen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist.

II. Angabe der Baukosten (Brutto)

Werden Anlagen neu gebaut oder umgebaut sind grundsätzlich die Gesamtkosten anzugeben und durch Kostenvoranschlägen zu belegen. Für Eigenleistungen sind die entsprechenden ortsüblichen Baupreise Grundlage der Berechnung. Bei Beibehaltung bestehender Anlagen ist der Zeitwert anzugeben.

III. Übersichtsplan

Auf dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 (DIN-A4-Größe ausreichend) ist die geplante bauliche Anlage in ihren Umrissen in roter Farbe einzuzeichnen. Karten von Berlin können über den Landkarten-Fachhandel oder von der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung III, Geodateninfrastruktur
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Erstkontakt: E-Mail

bezogen werden.

IV. Lageplan

Auf dem Lageplan im Maßstab 1:500 (bei kleineren Anlagen ggf. im größeren Maßstab) sind
  • Betroffene(s) Grundstück(e) mit einem schwarzen Strich zu umranden und Flurstücks-, Flur-, Eigentümer- und Pächterbezeichnungen mit Anschriften einzutragen,
  • die Uferlinie mit Angabe des dazugehörigen Wasserstandes ü.NN. in blau anzulegen,
  • vorhandene bauliche Anlagen in grau oder schwarz, geplante in rot und zu beseitigende in gelb darzustellen,
  • die Nachbargrundstücke zu bezeichnen und die Eigentümer zu benennen,
  • vorhandene Anlagen der Nachbargrundstücke mit Angabe der Abstände zu den betroffenen Anlagen/Grundstücke(n) einzutragen,
  • Kennzeichnung von Röhrichtgürtel und Schwimmblattgesellschaften auf dem Lageplan

V. Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn abweichend vom Antragsteller

VI. ggf. Stellungnahme bzw. Zustimmung der Nachbarn

VII. Bauzeichnungen

Für das Bauwerk sind Bauzeichnungen mit Darstellung des Gewässers im Maßstab 1:100 beizufügen. Hierzu gehören Grundriss, Seitenriss und Schnitte unter Angabe der Höhen ü.NN; Querschnitte sind etwa im Maßstab 1:20 – wichtige Einzelheiten ggf. in größerem Maßstab – darzustellen. Alle Pläne und Zeichnungen sind mit den Maßen und nach DIN 824 auf DIN A4-Größe zu falten. Der Übersichts- und Lageplan ist so zu richten, dass Norden oben ist.

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Berliner Wassergesetz auf Beibehaltung der privaten Steganlage

Vor Fristablauf der wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Antrag auf Beibehaltung der Steganlage einzureichen. im Antrag ist folgendes mitzuteilen:
  • Sind Sie weiterhin Eigentümer der Steganlage? (bei einem Eigentümerwechsel ist der Eigentumsnachweis vorzulegen).
  • Wurden Veränderungen an der Steganlage vorgenommen?
  • Befindet sich die Steganlage in einem ordnungsgemäßen Zustand? (s. unten)
  • Sind Sie weiterhin in Besitz eines Bootes? (Erfordernis für die Steganlage)
Dem Antrag sind folgende prüffähige Unterlagen 3-fach beizufügen:
  • aktueller Lageplan wie oben beschrieben, in dem die Steganlage mit den dazugehörigen Maßen eingezeichnet ist,
  • bei Änderungen an der Steganlage sind diese in Bauzeichnungen (Draufsicht, Seitenansicht) darzustellen,
  • zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Steganlage, ist von einer fachkundigen Person (Bauingenieur, Architekt, geprüfter Wasserbaumeister) eine Sichtprüfung (Besichtigung der Anlage auf offensichtliche Schäden) vorzunehmen, bei der alle wesentlichen Elemente, die der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit dienen, mit einzubeziehen sind.

Steganlagen zur gewerblichen Nutzung, Sammelsteganlagen, Schwimmsteganlagen

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Berliner Wassergesetz auf Errichtung und / oder wesentliche Änderung

Dem Antrag sind folgende prüffähige Unterlagen 3-fach beizufügen.

I. Erläuterungsgericht / Baubeschreibung

In dem Bericht un der Baubeschreibung sind Aussagen über den Zweck der ggf. bisherigen und / oder geplanten Anlage sowie über die Konstruktion und die Baumaterialien zu machen.

z.B.
Erläuterungsbericht:
Art und Zweck des Bauvorhabens, Betreiberkonzept, Baugrundstück, Bauherr, Projektant, Baufirma, Inhaltsverzeichnis etc.
Baubeschreibung:
Abbruchmaßnahmen, Abmaße der neuen baulichen Anlage, Materialangabe und Mengenangabe, Anzahl der Liegeplätze, Baukosten, Baugrund etc.

Bei Anlagen in Gewässern ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Gewässerfläche zu begründen. Gemäß § 62 Abs. (4) Satz 3 Berliner Wassergesetz dürfen Gewässerflächen nur in Anspruch genommen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist.

II. Angaben der Baukosten (Brutto)

Werden Anlagen neu gebaut oder umgebaut sind grundsätzlich die Gesamtkosten anzugeben und durch Kostenvoranschläge zu belegen. Für Eigenleistungen sind die entsprechenden ortsüblichen Baupreise Grundlage der Berechnungen. Bei Beibehaltung bestehender Anlagen ist der Zeitwert anzugeben.

III. Übersichtsplan

Auf dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 (DIN A4-Größe ausreichend) ist die geplante bauliche Anlage in ihren Umrissen in roter Farbe einzuzeichnen. Karten von Berlin können über den Landkarten-Fachhandel oder von der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abteilung III, Geoinformation
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Telefon: 90139-5150; Fax: 90139-5151

bezogen werden.

IV. Lageplan

Auf dem Lageplan im Maßstab 1:500 (bei kleineren Anlagen ggf. im größeren Maßstab) sind
  • betroffene(s) Grundstück(e) mit einem schwarzen Strich zu umranden und Flurstücks-, Flur-, Eigentümer – und Pächterbezeichnungen mit Anschriften einzutragen,
  • die Uferlinie mit Angabe des dazugehörigen Wasserstandes ü.NN. in blau anzulegen,
  • vorhandene bauliche Anlagen in grau oder schwarz, geplante in rot und zu beseitigende in gelb darzustellen,
    die Nachbargrundstücke zu bezeichnen und die Eigentümer zu benennen,
  • vorhandene Anlagen der Nachbargrundstücke mit Angabe der Abstände zu den betroffenen Anlagen / Grundstück(en) einzutragen,
  • Kennzeichnungen von Röhrichtgürtel und Schwimmblattgesellschaften auf dem Lageplan.

V. Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn abweichend vom Antragsteller

VI. ggf. Stellungnahme bzw. Zustimmung der Nachbarn

VII. Bauzeichnungen

Für das Bauwerk sind Bauzeichnungen mit Darstellung des Gewässers im Maßstab 1:100 beizufügen. Hierzu gehören Grundriss, Seitenriss und Schnitte unter Angabe der Höhen ü.NN., Querschnitte sind etwa im Maßstab 1:20 – wichtige Einzelheiten ggf. in größerem Maßstab – darzustellen. Alle Pläne und Zeichnungen sind mit den wichtigsten Maßen zu versehen und nach DIN 824 auf DIN A4-Größe zu falten. Der Übersichts- und Lageplan ist so zu richten, dass Norden oben ist,

VIII. Statische Berechnung!

Mit Prüfvermerk eines öffentlich anerkannten Prüfingenieurs für Baustatik.

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Berliner Wassergesetz auf Beibehaltung der Steganlagen zur gewerblichen Nutzung, Sammelsteganlagen

Vor Fristablauf der wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Antrag auf Beibehaltung der Steganlage einzureichen. Im Antrag ist folgendes mitzuteilen:
  • Sind Sie weiterhin Eigentümer der Steganlage? (bei einem Eigentümerwechsel ist der Eigentumsnachweis vorzulegen).
  • Wurden Veränderungen an der Steganlage vorgenommen?
  • Befindet sich die Steganlage in einem ordnungsgemäßen Zustand? (siehe unten)
  • Werden die Steganlagen (Sammelsteganlagen etc.) weiterhin bestimmungsgemäß genutzt und sind diese entsprechend ausgelastet? (Erfordernis für die Steganlage)
Dem Antrag sind folgende prüffähige Unterlagen 3-fach beizufügen.
  • aktueller Lageplan wie oben beschrieben, in dem die Steganlage mit den dazugehörigen Maßen eingezeichnet ist,
  • bei Änderungen an der Steganlage sind diese in Bauzeichnungen (Draufsicht, Seitenansicht) darzustellen,
  • zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Steganlage ist von einer fachkundigen Person (Bauingenieur, Architekt, geprüfter Wasserbaumeister) eine Sichtprüfung (Besichtigung der Anlage auf offensichtliche Schäden) vorzunehmen, bei der alle wesentlichen Elemente, die der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und der Verkehrssicherheit dienen, mit einzubeziehen sind.

Abschließend noch einige Hinweise

Nachweis der Gemeinnützigkeit
Liegen die Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung, aufgrund von Gemeinnützigkeit vor, ist dies mit einem aktuellen Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu belegen.
Die Errichtung bzw. der Betrieb einer Steganlage muss dem Vereinszweck, für den eine Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde, dienen.

Nachweis der Sportförderwürdigkeit
Sportvereine, welche die Voraussetzungen nach dem Sportförderungsgesetz erfüllen und förderungswürdig sind, weisen dieses mit der Bescheinigung der Förderungswürdigkeit nach.
Ansprechpartner ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 in 10179 Berlin, Frau Träger IV A 13, Telefon: 90223-2950

Qualifikation der fachkundigen Person
Bei der Überprüfung der Standsicherheit einer Tragwerkskonstruktion kommt es vor allem auf das Erkennen und Beurteilen von Schäden an. Diese Aufgabe erfordert statische, konstruktive und bauphysikalische Kenntnisse und Erfahrungen. Fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure, Architekten und geprüfte Wasserbaumeister, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen sowie Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen, nachweisen können.

Hinweise für Antragsteller

  • Hinweise für Antragsteller Stand 03/2022

    PDF-Dokument (267.6 kB)