Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow-Köpenick

Sportbootstege
  • Auftraggeber

    Auftragnehmer

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
    Umwelt-und Naturschutzamt
    Neue Krugallee 4 (Haus 12)
    12435 Berlin

    Landschaft planen+bauen
    Am Treptower Park 28-30
    12435 Berlin

    www.lpb-berlin.de

1. Worum geht es bei der Konzeption für Sportbootstege?

Wenn eine Person im Bezirk Treptow-Köpenick einen Sportbootsteg errichten möchte, braucht diese dafür zwei unterschiedliche Genehmigungen. Zum Einen wird die sogenannte “strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung” benötigt. Dabei wird geprüft, ob der geplante Steg die Gewässer-Befahrung mit Booten und Schiffen beeinträchtigen wird. Wenn der Steg keine Beeinträchtigung darstellt, wird er genehmigt. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Die zweite Genehmigung muss beim Umweltamt des Bezirks Treptow-Köpenick beantragt werden. Bei der Bearbeitung des Genehmigungsantrags wird geprüft, ob der Bau des Sportbootstegs
  • das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt,
  • andere Personen oder Institutionen benachteiligt oder
  • die Erhaltung ungestörter Gewässerufer gefährdet.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn keiner der drei genannten Fälle vorliegt. Außerdem darf die Errichtung eines Sportbootsteges nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat das Umweltamt des Bezirks bei der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen eine gewisse Freiheit, die als Ermessen bezeichnet wird.
Die Konzeption für Sportbootstege soll sicherstellen, dass Stege nur dort errichtet werden, wo es aus Sicht des Gemeinwohls in Ordnung ist. So sollen die Gewässer auf Dauer für die Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sein sowie wertvollen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Dafür ist es wichtig, alle schiffbaren Gewässer des Bezirks übergeordnet zu betrachten und zu bewerten. Dies ist bei der vorliegenden Konzeption der Fall. Die aus der Bewertung abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen die Entwicklung von Sportbootstegen so lenken, dass auf Dauer ein ausgewogenes Verhältnis von Uferbereichen mit und ohne Steganlagen gewährleistet wird.
Die Handlungsempfehlungen werden durch das Einfärben der betrachteten Gewässer-Ufer in Lage-plänen sichtbar gemacht. Wie bei einer Ampel gibt es die drei Farben grün, gelb und rot. Unter Punkt 4 wird erklärt, was die Farben konkret bedeuten und wo die Lagepläne zu finden sind.

Übersichtskarte Gewässer Steganlagenkonzeption

2. Welche Gewässer betrachtet die Konzeption?

Es werden die in der Karte dargestellten Seen, Flussabschnitte und Kanäle betrachtet. Um eine bessere Handhabbarkeit der Konzeption sicherzustellen, sind die Gewässer in Abschnitte mit
ähnlichen Randbedingungen untergliedert worden. Die Bewertung der aktuellen Situation und die Hand-lungsempfehlungen werden für die jeweiligen Gewässerabschnitte formuliert und in “Gewässersteckbriefen” dargelegt. Die Steckbriefe befinden sich in der Anlage der Konzeption. Sie stellen das Herzstück des Gutachtens dar.

3. Wie wirken sich Stege auf die Gewässer aus?

Warum ist es notwendig, die Entwicklung von Sportbootstegen an den Gewässern im Bezirk zu steuern? Dies ist erforderlich, weil von den Steganlagen Beeinträchtigungen ausgehen können. Dazu gehören unter anderem:
  • Unterbrechung der Uferpflanzen-Bestände (Röhrichte, Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzen)
  • Befestigung des Gewässerufers zur Herstellung einer Auflagemöglichkeit für die Steganlage
  • Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Erholungseignung auch durch Veränderungen der Sicht-beziehungen
  • Veränderung der Gewässerströmung
  • Behinderung der ufernahen Wanderung von Fischen und Säugetieren (z.B. Fischotter)
  • Störwirkungen an Land (z.B. Erhöhung des Bedarfs an Parkplätzen)

Die Auswirkungen eines einzelnen Stegs sind oftmals hinnehmbar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele Stege zusammen eine deutlich höhere Wirkung entfalten. Dies gilt insbesondere wenn die Dichte der Stege hoch ist oder wenn es sich um sensible Bereiche wie z.B. Schutzgebiete handelt.

Wegweiser

4. Wie sind die Handlungsempfehlungen zu verstehen?

Wichtig:
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich nur auf die Genehmigungen durch das Umweltamt des Bezirks und nicht auf die “strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung“. Die Empfehlungen werden sichtbar gemacht durch die Kennzeichnung der Gewässerufer nach dem folgenden Ampelprinzip:

ROT markierte Uferzonen:

Eine Person, die in einem roten Uferabschnitt einen Sportbootsteg neu bauen oder erweitern möchte, wird vom Bezirksamt hierfür wahrscheinlich keine Genehmigung erhalten. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass das Gewässerufer
  • hier einen wichtigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellt und deshalb nicht gestört werden soll,
  • in einem Schutzgebiet liegt und Sportbootstege hier nicht errichtet werden dürfen,
  • Bestandteil einer öffentlichen Grünanlage ist, die auch in Zukunft den Zugang zum Wasser für alle Nutzer_innen ermöglichen soll. Sportbootstege würden hier die Zugänglichkeit erschweren.

Die Konzeption benennt die genauen Gründe, warum ein konkreter Abschnitt mit der Handlungsempfehlung „rot“ versehen worden ist.

GELB markierte Uferzonen:

In diesen Bereichen hat eine Antragstellerin oder ein Antragsteller gute Aussichten, die Genehmigung für den Neubau oder die Erweiterung eines Sportbootstegs zu erhalten. Wahrscheinlich wird die Genehmigung vom Bezirksamt nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. Diese Bedingungen werden auch als Genehmigungs-Auflagen bezeichnet. Sie haben den Zweck, die von Stegen ausgehenden Beeinträchtigungen zu verringern. Als Beispiel soll die Bauweise mit Gitterrosten genannt werden. Unterhalb von Gitterrost-Stegen fällt mehr Tageslicht auf das Ufer und den Flachwasserbereich. Dadurch kann die typische Ufer- und Wasservegetation auch unterhalb dieser Stege wachsen. Eine durchgehende Vegetation, die nicht von lichtundurchlässigen Stegen unterbrochen wird, ist auch für die im Gewässer lebenden Tiere vorteilhaft.
Die in der Konzeption abschnittsspezifisch benannten Auflagen stellen eine Empfehlung dar. Im Fall eines konkreten Genehmigungsantrags kann die Einzelfallprüfung dazu führen, dass andere Auflagen gefordert werden.

GRÜN markierte Uferzonen:

In den mit grüner Farbe belegten Abschnitten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, einen Sportbootsteg bauen oder erweitern zu dürfen. Diese Abschnitte sind nur wenig empfindlich in Bezug auf die von den Stegen ausgehenden Wirkungen. Meistens sind diese Gewässerufer auch von der Landseite gut erschlossen.
Antragsteller_innen haben allerdings in den grünen Abschnitten keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für einen Sportbootsteg.

Grundsätzlich gilt für alle Farbzuweisungen, dass es sich dabei um Empfehlungen handelt. Diesen Empfehlungen kann gefolgt werden, muss aber nicht zwangsläufig. Im Fall eines konkreten Antrags wird sich die bearbeitende Person beim Umweltamt des Bezirks intensiv mit den örtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dabei können Erkenntnisse auftreten, die ein begründetes Abweichen von der Hand-lungsempfehlung dieser Konzeption rechtfertigen – also die Genehmigungserteilung in roten Bereichen bzw. eine Versagung in grünen Abschnitten.

5. Wo finde ich die Handlungsempfehlungen der Konzeption?

Wie bereits beschrieben, wurden die Ufer der betrachteten Gewässer in Abschnitte unterteilt. Jeder dieser insgesamt 92 Abschnitte wird anhand eines Abschnittsteckbriefs konkret beschrieben. Die Beschreibungen umfassen textliche Erläuterungen und Lagepläne. Die ersten Seiten eines Steckbriefs stellen die derzeitige Situation dar. Auf der letzten Seite jedes Steckbriefs erfolgt eine Bewertung einschließlich der Handlungsempfehlung. Auch eine Begründung für die Empfehlung ist hier vermerkt. Ziel der Steckbriefe ist es, bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags die hierfür erforderlichen Informationen ortsspezifisch zur Verfügung zu stellen.
Alle 92 Abschnittsteckbriefe befinden sich in der Anlage 1 der Konzeption. Hier können auch die Handlungsempfehlungen nachgesehen werden.

6. Wie geht es weiter?

Die in der Konzeption bislang nicht behandelten Inseln im Bereich der “Bänke” sollen ebenfalls mit Handlungsempfehlungen versehen werden Hierfür ist zunächst die Erarbeitung eines Gutachtens zur „Natura 2000- Verträglichkeit“ zwingend notwendig, welches das Erschließungserfordernis und die Belange des Schutzgebietes berücksichtigt.
Die Konzeption wird im Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick öffentlich beraten und durch die Bezirksverordneten-versammlung beschlossen.

Ansprechperson

Frau Katrin Birkholz
Tel: (030) 90297-5855
Fax:(030) 90297-5858
E-Mail

  • Steganlagenkonzeption (komplett)

    PDF-Dokument (16.7 MB)