Elektrosmog

Stromleitung mit Sonne

Unsere Aufgaben

Im Land Berlin ist grundsätzlich das Umweltamt des jeweiligen Bezirkes für den Vollzug der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) zuständig. Diese Verordnung gilt u.a. für die Einrichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, d.h. auch Mobilfunkanlagen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und umfasst Regelungen für gewerblich betriebene Hoch- und Niederfrquenzanlagen. Zu beachten ist, das Bahnstromanlagen in das Aufgabengebiet des Eisenbahn-Bundesamtes/Außenstelle Berlin fallen.

Informationen zum Thema Elektrosmog

Ansprechperson

  • für Treptow-Köpenick

    Frau Misiak-Steffen
    Tel: (030) 90297-5954
    Zimmer 106
    E-Mail