Ordnungswidrigkeiten nach dem Naturschutzgesetz

Arbeitsplatz im Büro

Unsere Aufgaben

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten u.a. nach der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO)

Ordnungswidrig handelt, wer...

  • geschützte Bäume oder Teile von ihnen beseitigt, zerstört, beschädigt, abschneidet oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt oder
  • den zu schützenden Wurzelbereich stört, ohne im Besitz einer nach § 5 erforderlichen Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu sein oder
  • die unverzügliche schriftliche Anzeige über die Beseitigung geschützter Bäume oder Teile von ihnen unterlässt.
  • Weitere Ahndung nach § 39 BNatSchG (vorwiegend Rodungsverbot 01.03.-30.09.) und § 44 BNatSchG (vorwiegend Schutz von Vogelnestern).

Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen angezeigten oder von Amtswegen festgestellten Sachverhalt überprüft und dabei feststellt, dass ein ordnungswidriges Verhalten erfüllt wird. Den Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens können Sie der nachstehenden Darstellung entnehmen.

Ablauf Bußgeldverfahren

Ansprechpersonen

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

    Herr Kunz
    Tel: (030) 90297 5876
    Zimmer 107
    E-Mail

    Frau Borchert
    Tel: (030) 90297-5879
    Zimmer 107
    E-Mail

Umwelt- und Naturschutzamt

Amtsleitung des Umwelt- und Naturschutzamtes
Frau Iris Bechtold

Postanschrift:
Postfach 91 02 40
12414 Berlin

Dienstgebäude
Rathaus Treptow/ Haus 12