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Ordnungswidrigkeiten nach dem Naturschutzgesetz

Unsere Aufgaben
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten u.a. nach der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO)
Ordnungswidrig handelt, wer ...
- geschützte Bäume oder Teile von ihnen beseitigt, zerstört, beschädigt, abschneidet oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt oder
- den zu schützenden Wurzelbereich stört, ohne im Besitz einer nach § 5 erforderlichen Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu sein oder
- die unverzügliche schriftliche Anzeige über die Beseitigung geschützter Bäume oder Teile von ihnen unterlässt.
- Weitere Ahndung nach § 39 BNatSchG (vorwiegend Rodungsverbot 01.03.-30.09.) und § 44 BNatSchG (vorwiegend Schutz von Vogelnestern).
Ablauf eines Bugßeldverfahrens
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen angezeigten oder von Amtswegen festgestellten Sachverhalt überprüft und dabei feststellt, dass ein ordnungswidriges Verhalten erfüllt wird. Den Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens können Sie der nachstehenden PDF entnehmen.
Ansprechperson
-
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten für die Bezirke Treptow und Köpenick
Herr Dämmrich
Tel: (030) 90297 5876
Zimmer 107
E-Mail
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Umwelt- und Naturschutzamt
Postanschrift:
Postfach 910240
12414 Berlin
Dienstgebäude
Rathaus Treptow / Haus 12
- Fax:
- (030) 90297-5858
derzeit nur nach Vereinbarung