Ziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit
öffentlichen Grünflächen sowie einem öffentlichen Kinderspielplatz.
Auf dem Grundstück der „Alten Gärtnerei“ mit einer Größe von ca. 61.542 m² am Bohnsdorfer Weg sollen Wohnnutzungen entsprechend des Baugebiets „WA – Allgemeines Wohngebiet“
realisiert werden. Da das Gebiet planungsrechtlich als unbeplanter Außenbereich einzustufen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieses Bebauungsplanverfahren
wurde durch Beschluss Nr. 263/19 des Bezirksamts am 19.02.2019 formal eingeleitet.
Sie können die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen dazu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.