Ziel des Bebauungsplanes ist die Wiedernutzbarmachung einer brachgefallenen, ehemals gewerblich genutzten Fläche durch die Entwicklung eines Wohngebietes.
Sie können die Pläne und den Entwurf einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.