Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-73 in die Bebauungspläne 9-73a und 9-73b zu teilen und den Bebauungsplan 9-73b als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 9-73b VE weiterzuführen.
Die Bebauungsplanverfahren 9-73a und 9-73b VE werden gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Ziel und Zweck der Planung sind für den Bebauungsplan 9-73a die Sicherung von Gewerbe und Dienstleistungen sowie einer grundstücksbezogene Fläche für einen öffentlich nutzbaren Platz und für vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-73b VE die Sicherung von Wohnen unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange sowie einer grundstücksbezogene Fläche für einen öffentlich nutzbaren Platz.