Auf Antrag der Bauherenschaft wird ein schriftlicher, planungsrechtlicher Bescheid zur insgesamten und abschließenden planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erteilt. Der planungsrechtliche Bescheid gilt nur für Bauvorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln unterliegen.
Erteilung planungsrechtlicher Bescheide
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Stadtentwicklungsamt
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