Reisen mit Heimtieren

Flugzeug fliegen Weg in den Himmel

Reiseverkehr innerhalb der EU

Für das private Reisen mit Ihrem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union ist ein EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie eine eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich.
Die Transpondernummer muss im Pass eingetragen sein, damit dieser dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Aus dem EU-Heimtierausweis muss hervorgehen, dass die Tollwutimpfung nach erfolgter Mikrochipimplantation/- ablesung durchgeführt wurde.
Die Erstimpfung gegen Tollwut kann ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen. Anschließend sind weitere 21 Tage zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes nötig. Das Mindestalter bei Jungtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) für den Reiseverkehr beträgt somit 15 Wochen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren praktizierenden Tierarzt.

Reiseverkehr in ein Drittland

Sollten Sie in ein Drittland (Länder außerhalb der EU) reisen, gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Auskünfte zu den einzelnen Ländervorgaben erhalten Sie z.B. bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat. Als Tierhalter haben Sie die Pflicht, sich eigenverantwortlich und rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Der hiesige Fachbereich kann keine Angaben zu den Einreisebestimmungen der verschiedenen Drittländer machen.

Werden keine weiteren Angaben zu den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes gemacht, kann lediglich ein unspezifisches, allgemein gehaltenes Gesundheitsdokument ausgestellt werden. Ob dies den Anforderungen des Reiselandes genügt, kann unsererseits nicht abschließend zugesichert werden.

Sofern die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung erforderlich ist, übersenden Sie uns einfach das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular einschließlich der erforderlichen Unterlagen, drei bis vier Wochen vor der geplanten Reise.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen geeigneten Termin für die amtstierärztliche Sprechstunde, bei dem das Tier persönlich vorgestellt werden muss.

  • Antrag auf Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses/Terminvereinbarung

    PDF-Dokument (176.6 kB)

Erforderliche Unterlagen

• vollständig ausgefüllter EU-Heimtierausweis
• Vordruck der Gesundheitsbescheinigung des Einreiselandes
• ggf. weitere Dokumente, z.B. Tollwuttiteruntersuchung, Parasitenbehandlung

Gebühren

Die Gebührenhöhe für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen von Tieren und Bescheinigungen im Tierverkehr auf Antrag, richtet sich gemäß Tarifstelle 31050 der Verbraucherschutzgebührenordnung (VSGebO) nach dem zeitlichen Aufwand (mindestens 41,00 € bis maximal 615,00 €). Hierzu zählt u.a. die abschließende Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, der Vorbereitung der Gesundheitsdokumente sowie der Vorstellung in der amtstierärztlichen Sprechstunde.

Tierausweis und Halsband

Rückkehr nach Deutschland

- aus einem gelisteten Drittland

Gelistete Drittländer sind Länder, denen die EU ein geringeres Tollwutrisiko unterstellt. Bei der Wiedereinreise aus einem dieser Länder gelten daher bezüglich der tierseuchenrechtlichen Tollwut-Vorgaben die gleichen Anforderungen wie für den innergemeinschaftlichen Reiseverkehr.
Gelistete Drittländer sind in Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 aufgeführt.

- aus einem nicht gelisteten Drittland

Reisen Sie aus einem nicht gelisteten Drittland über eine Grenzkontrollstelle wieder in die EU ein, ist zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen auch die Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut erforderlich. Der Titer wird mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung anhand eine Blutprobe bestimmt. Es ist empfehlenswert, die Untersuchung bereits vor Antritt Ihrer Reise hier in Deutschland bei einem praktizierenden Tierarzt durchführen zu lassen.
Die Titerbestimmung ist von einem in der EU zugelassenen Labor durchzuführen. Das Laborergebnis kann durch den Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Die Blutuntersuchung ist nicht zu wiederholen, sofern das Tier regelmäßig entsprechend der Angaben des Impfstoffherstellers nachgeimpft wird. Wird die Titerbestimmung für die Einreise in die EU im nicht gelisteten Drittland durchgeführt, schließt sich nach dem Labortest eine Wartefrist von 3 Monaten an.

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere Informationen