Sicherer Schulweg

Verkehrsschild
Kinder auf dem Schulweg

Der Schulanfang ist sowohl für Kinder als auch für Eltern ein aufregendes neues Kapitel. Wenn es um den Schulweg geht, treibt viele Eltern aber vor allem die Sorge um die Sicherheit der eigenen Kinder um. Viele setzen auf das sogenannte Elterntaxi, um gerade Grundschüler*innen direkt vor die Schule zu fahren. Nicht selten sorgt das resultierende Verkehrsaufkommen aber selbst für riskante Situationen vor den Schulen. Kinder, sofern es die Entfernung zulässt, den Schulweg allein oder in Gruppen bestreiten zu lassen fördert ihre Kompetenzen im Straßenverkehr. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen oder auf dem Fahrrad begleiten, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

Der Schulweg hört es in der Schule auf

Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:
  • in angemessener Geschwindigkeit fahren und besonders aufmerksam sein,
  • nur dort anhalten, wo es erlaubt ist,
  • das Kind immer zur Gehwegseite aussteigen lassen,
  • den Anfahrtsweg möglichst so wählen, dass das Kind nach dem Austeigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss – gleiches bei Schulende beachten.
Auch wenn Sie ihr Kind mit dem Fahrrad bringen, sollten Sie sich richtig verhalten:
  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren
  • ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen
  • eine Aufsichtsperson (über 16 Jahre alt) darf ebenfalls mit dem Rad den Gehweg benutzen, wenn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr begleitet werden
  • machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, dass besondere Rücksicht auf Fußgänger/-innen zu nehmen ist
  • beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder ihr Fahrrad schieben

Allgemeiner Hinweis:

Radwege müssen dann benutzt werden, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen

Z 237 StVO – Radweg
Z 240 StVO – gemeinsamer Geh- und Radweg
Z 241 StVO – getrennter Rad- und Gehweg

der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist.

Nutzen Sie unbedingt einen Helm

Auch wenn in Deutschland noch keine Benutzungspflicht für Fahrradhelme besteht, empfehlen wir Ihnen, Ihrem Kind und sich selbst immer einen geeigneten Helm aufzusetzen.

 Mehrere Schulranzen stehen in einer Reihe

sicherer Schulweg

Schulweg gemeinsam üben

Die Entscheidung, das eigene Kind allein zur Schule gehen zu lassen, ist nicht nur ein Vetrauensbeweis, sondern auch ein großer Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Um Ihre Kindern schon vor Beginn des neuen Schuljahres darauf vorzubereiten, üben Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihnen. Einige allgemeine Hinweise:

  • Üben Sie den Schulweg nicht nur an Wochenenden und während der Ferien, sondern (auch) zu Zeiten, an denen ein normales Verkehrsaufkommen herrscht
  • Besprechen und erklären Sie Gefahrenstellen auf dem Weg genau
  • der sicherste Schulweg muss nicht der kürzeste sein, wenn dadurch bspw. Gefahrenstellen umgangen werden
  • Tauschen Sie die Rollen und lassen sich den Schulweg und besonders kritische Stellen von Ihrem Kind erklären

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick führt insbesondere zum Schuljahresbeginn verstärkt Kontrollen vor Schulen durch, um Gefahren durch falschparkende Fahrzeuge zu minimieren und für die Gefahren zu sensibiliseren.