Kindertagespflege – Individuelle Betreuung
Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind eine ganz besondere Zeit, in welcher Kinder die Welt entdecken, Beziehungen aufbauen und sich in ihrem eigenen Tempo entwickeln. Genau das bietet die Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform für Kinder, insbesondere im Alter von 0 bis 3 Jahren. Je nach Konzept und Einrichtung ist eine Betreuung auch bis zum Schuleintritt möglich. Sie stellt eine gleichwertige Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) dar und wird in Berlin durch das Jugendamt gefördert.
Die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil der öffentlichen Kinderbetreuung in Berlin. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII und bilden sich jährlich fort. Die Betreuung orientiert sich am Berliner Bildungsprogramm.
Finanzierung der Kindertagespflege
Die Betreuung in der Kindertagespflege wird in Berlin – genau wie ein Kitaplatz – über den Kita-Gutschein finanziert. Für Eltern entstehen daher grundsätzlich die gleichen Kosten wie bei einem Kitaplatz.
Nach Erhalt des Kita-Gutscheins können Sie diesen bei einer Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen. Der Gutschein legt den individuellen Betreuungsumfang Ihres Kindes fest und dient als Grundlage für die öffentliche Finanzierung des Betreuungsplatzes.
Was zeichnet die Kindertagespflege aus?
Im Mittelpunkt steht die individuelle Betreuung. Durch die kleine Gruppengröße kann auf die Bedürfnisse, Interessen und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes besonders gut eingegangen werden. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kind, Eltern und Kindertagespflegeperson bildet die Grundlage für eine gesunde Entwicklung und ein harmonisches Miteinander. Sie schafft Sicherheit, stärkt das Selbstvertrauen und unterstützt jedes Kind dabei, sich in seinem eigenen Tempo zu entwickeln.
Ergänzende Kindertagespflege
Benötigen Sie ergänzende Betreuung für Ihr Kind, aufgrund Ihrer frühen, späten, Wochenend- oder Feiertags-Arbeits- oder Ausbildungszeiten, können Sie ergänzende Kindertagespflege im Jugendamt beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass
- Betreuung wird außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kita, Kindertagespflege oder eFöB benötigt.
- Der Grund ist Berufstätigkeit oder Ausbildung.
- Keine sorgeberechtigte Person kann die Betreuung übernehmen.
- Der Betreuungsbedarf übersteigt die regulären Öffnungszeiten um mehr als eine Stunde (inkl. Arbeitsweg).
- Die ergänzende Betreuung wird regelmäßig und langfristig benötigt
Ergänzende Kindertagespflege wird von qualifizierten und vom Jugendamt überprüften Betreuungspersonen übernommen und findet überwiegend im Haushalt der Familie statt. Auch Sie als Familie können eine Betreuungsperson (z. B. aus Ihrem Bekanntenkreis) vorschlagen, die die Betreuung übernehmen soll. Diese kann nach Überprüfung und Qualifizierung für die Tätigkeit über das Jugendamt finanziert werden.
Kennen Sie eine potenzielle Betreuungsperson oder möchten Sie Betreuungsperson werden? Informationen für Eltern und eine kostenfreie Informationsveranstaltung für Interessierte an der Tätigkeit finden Sie hier: Kolibris – Koordinierungsstelle für flexible und ergänzende Kindertagesbetreuung Kolibris.
Die Mitarbeiterinnen der Kolibris informieren und beraten Sie gern.
Sprechstunden:
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sofern Sie einen Platz in einer Kindertagespflegstelle suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die nachfolgenden Kindertagespflegepersonen.