Für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB) ist ein Antrag mit dem entsprechenden Formular (auf dieser Internetseite) zu stellen.
Den Antrag auf eFöB für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Schule besuchen soll.
Die Erteilung des entsprechenden Bedarfsbescheides erfolgt nach festgelegten Kriterien (Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern oder familiäre, soziale sowie pädagogische Gründe).
Auf dem Bedarfsbescheid wird das Betreuungsmodul, dass Ihr Kind beanspruchen kann, angegeben.
Wenn Ihnen der Bedarfsbescheid für eFöB vorliegt, benötigen Sie für die Betreuung Ihres Kindes zwingend einen Betreuungsvertrag.
Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet. Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich bitte an den Schulträger bzw. freien Träger.
Erfolgt die Einschulung Ihres Kindes nicht in der für Ihr Einzugsgebiet zuständigen Schule, wird zum Vertragsabschluss die Aufnahmebestätigung der entsprechenden Schule benötigt.
Für den Fall, dass ggf. nicht beide personenberechtigten Eltern beim Vertragsabschluss anwesend sein können, bitte entsprechende Vollmacht zum Vertragsabschluss mitbringen.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Nur für die 1. und 2.Jahrgangsstufe und ab dem 01.08.2023 auch für die 3.Jahrgangsstufe entfällt die Kostenbeteiligung.