die aktuellen Verträge der 2. Jahrgangsstufe laufen zum 31.07.2023 aus. Diese Befristung heißt für Sie, einen neuen Antrag auf eFöB zustellen.
Leider ist noch nicht bekannt, wann die Gesetzesänderung zur kostenfreien Betreuung der Drittklässler (3. Klasse ab 01.08.2023) im Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Bis dahin gelten die derzeitigen rechtlichen Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass die eFöB ab 3. Jahrgangsstufe weiterhin kostenbeteiligungspfichtig ist und Sie als Eltern zwingend auch die Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern mit einreichen müssen.
Für den Nachweis des Einkommens ist immer das gesamte Einkommen des letzten Kalenderjahres (2022) lückenlos nachzuweisen. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr (2023) ein geringeres Einkommen erwarten, so können Sie gem. § 2 Abs. 3 TKBG die Berücksichtigung des laufenden Kalenderjahres beantragen.
Alle Anträge und Dokumente finden Sie hier auf der Internetseite.