Kitagutscheinverfahren und eFöB

Sehr geehrte Eltern,

die aktuellen Verträge der 2. Jahrgangsstufe laufen zum 31.07.2023 aus. Diese Befristung heißt für Sie, einen neuen Antrag auf eFöB zustellen.

Leider ist noch nicht bekannt, wann die Gesetzesänderung zur kostenfreien Betreuung der Drittklässler (3. Klasse ab 01.08.2023) im Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Bis dahin gelten die derzeitigen rechtlichen Regelungen.

Bitte beachten Sie, dass die eFöB ab 3. Jahrgangsstufe weiterhin kostenbeteiligungspfichtig ist und Sie als Eltern zwingend auch die Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern mit einreichen müssen.
Für den Nachweis des Einkommens ist immer das gesamte Einkommen des letzten Kalenderjahres (2022) lückenlos nachzuweisen. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr (2023) ein geringeres Einkommen erwarten, so können Sie gem. § 2 Abs. 3 TKBG die Berücksichtigung des laufenden Kalenderjahres beantragen.

Alle Anträge und Dokumente finden Sie hier auf der Internetseite.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der noch anhaltenden Infektionslage finden im Bereich Kitagutschein/ eFöB weiterhin keine Terminsprechstunden statt.

Bitte nehmen Sie per Telefon (Telefonsprechstunde siehe unten), per E-Mail (siehe untenstehendes Telefonverzeichnis) oder postalisch Kontakt zu uns auf.
Ihre Anträge auf einen Kitagutschein oder eFöB-Bedarf können Sie per Post, E-Mail oder Fax (030) 90297 – 5229 einreichen.

Leider ist seit einiger Zeit die Personalsituation im Bereich Kita/ eFöB sehr angespannt. Aufgrund der Gesamtsituation bitten wir Sie um Verständnis für eine verzögerte Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Telefonsprechzeiten für alle Mitarbeiter/-innen

  • Montag und Mittwoch jeweils 10 Uhr – 12 Uhr und
  • Donnerstag 13 Uhr – 15 Uhr

Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail an JugKita-efoeB@ba-tk.berlin.de übersenden, unter Angabe vom Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes.

Ordner im Computer

Information für Eltern zum Kitagutschein

Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein.

Die Kita-Gutscheine werden nach festgelegten Kriterien (Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern oder andere familiäre, soziale sowie pädagogische Gründe) vergeben.

Auf dem Kita-Gutschein wird angegeben, welchen Betreuungsumfang Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. Teilzeitförderung – 5 bis 7 Stunden täglich).

Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der nur noch den Anteil für die Verpflegungskosten festlegt.

Sie können mit dem Kita-Gutschein selbst eine Kita auswählen, und – wenn dort ein Platz frei ist – einen Betreuungsvertrag schließen. Der Kita-Gutschein gilt berlinweit.

Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?

Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Kita besuchen soll.

Dem Antrag müssen auch Unterlagen beigefügt werden, die den Rechtsanspruch oder Bedarf rechtfertigen (Hinweise auf dieser Internetseite beachten).

Die Anmeldung soll frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn des Kitabesuchs erfolgen.

Telefonverzeichnis der Mitarbeiter

Informationen zum Kitagutscheinverfahren

  • Vordruck: Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Sorgerechtserklärung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (38.2 kB)

  • Dauervollmacht

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (13.2 kB)

Information für Eltern zur ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB)

Für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB) ist ein Antrag mit dem entsprechenden Formular (auf dieser Internetseite) zu stellen.

Den Antrag auf eFöB für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Schule besuchen soll.

Die Erteilung des entsprechenden Bedarfsbescheides erfolgt nach festgelegten Kriterien (Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern oder familiäre, soziale sowie pädagogische Gründe).
Auf dem Bedarfsbescheid wird das Betreuungsmodul, dass Ihr Kind beanspruchen kann, angegeben.

Wenn Ihnen der Bedarfsbescheid für eFöB vorliegt, benötigen Sie für die Betreuung Ihres Kindes zwingend einen Betreuungsvertrag.

Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet. Für die Betreuungsverträge an Privatschulen und Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich bitte an den Schulträger bzw. freien Träger.

Erfolgt die Einschulung Ihres Kindes nicht in der für Ihr Einzugsgebiet zuständigen Schule, wird zum Vertragsabschluss die Aufnahmebestätigung der entsprechenden Schule benötigt.

Für den Fall, dass ggf. nicht beide personenberechtigten Eltern beim Vertragsabschluss anwesend sein können, bitte entsprechende Vollmacht zum Vertragsabschluss mitbringen.

Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Nur für die 1. und 2. Jahrgangsstufe entfällt die Kostenbeteiligung.

  • Antrag EFöB

    PDF-Dokument (180.6 kB)

  • Hinweise Anmeldung eFöB

    PDF-Dokument (9.9 kB)

  • Hinweise Anmeldung auf eFoeB Schulanfaenger 2021

    PDF-Dokument (9.0 kB)

Anmeldung eFöB

  • Kurzantrag –Stundenerweiterung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (23.9 kB)

  • Vordruck: Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Sorgerechtserklärung

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (38.2 kB)

  • Dauervollmacht

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (13.2 kB)