Beurkundung / Sorgeregister

Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungserklärungen und Sorgeerklärungen erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine erfragen Sie bitte per E-Mail unter fsb@ba-tk.berlin.de. Sollten Sie Fragen zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungserklärungen und Sorgeerklärungen haben, erreichen Sie uns auch telefonisch unter 030 / 90297 – 2222. Für die Vorbereitung der Beurkundung sind die Angaben auf dem hier zum Download stehenden „Datenblatt Vorbereitung Beurkundung“ erforderlich. Das Datenblatt enthält auch weitere wichtige Informationen zur Vorbereitung und zum Ablauf der Beurkundung.

  • Datenblatt zur Vorbereitung der Beurkundung

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    PDF-Dokument (358.2 kB) - Stand: 14.06.2024

Auf Antrag der Kindesmutter stellt das Jugendamt eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden (Negativbescheinigungen). Den Antrag können Sie hier im Jugendamt stellen.

  • Antrag Ausstellung Bescheinigung über Alleinsorge

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Die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen ist nach Terminvereinbarung möglich. Für einen Termin senden Sie bitte eine Email an JugKR@ba-tk.berlin.de

Sprechzeiten

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da:

  • Sorgeregister / Negativbescheinigung

    Frau Dietzel
    Jug KR 8001

    Zimmer: 306
    Tel.: (030) 90297 5252
    E-Mail

  • Poststelle

    Frau Schanz-Elgerbid
    Jug KR 8003

    Zimmer: 215
    Tel.: (030) 90297 5282
    E-Mail

  • Archiv / Beglaubigte Abschriften

    Frau Sowada
    Jug KR 8015

    Zimmer: 306
    Tel.: (030) 90297 5313
    E-Mail