Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützungsleistung für alleinerziehende Elternteile, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt für das Kind von dem anderen Elternteil erhalten. Unterhaltsvorschussleistungen können für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt.
weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie online stellen:
Antrag auf Unterhaltsvorschuss online stellen
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie auch schriftlich beim Jugendamt stellen. Ein ausführliches Antragsformular zum Download finden Sie hier:
Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen
Sprechzeiten
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
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Ansprechpartner*innen des Unterhaltsvorschusses. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes
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Jugendamt
Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Postanschrift:
Postfach 910240
12414 Berlin