Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und für die Feststellung der Vaterschaft beantragt werden. Zu den Aufgaben des Beistands gehört es, den Unterhaltsanspruch des Kindes zu berechnen, die Zahlungen einzufordern und gegebenenfalls den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Die Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos. Die Beistandschaft kann der sorgeberechtigte Elternteil beantragen, der das Kind überwiegend betreut.
Weitere Informationen zur Beistandschaft finden Sie hier.
Das Jugendamt bietet Ihnen auch die Beratung und Unterstützung zu unterhaltsrechtlichen Fragestellungen an. Eine Beratung erfolgt zu den Themen Kindesunterhalt, Unterhalt für Volljährige, Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB. Der Beratungsanspruch besteht für sorgeberechtigte Elternteile, die das Kind überwiegend betreuen und für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.