Seit dem 1.Mai 2025 ist das neue Ehe- und Geburtsnamensrecht und internationale Privatrechtrecht in Kraft getreten.
Das neue Recht bietet eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten der Namensführung.
Allgemeine Hinweise zum neuen Namensrecht entnehmen Sie bitte der allgemeinen Standesamtsseite des Landes Berlins: Standesämter in Berlin.
Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie hierzu auch gerne die FAQ-Seite der Standesämter
in Berlin.
Um Termine zu vereinbaren oder Fragen zu klären, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Sie haben hierbei die Möglichkeit Ihren Auszug aus dem Geburtenregister oder Ihre Eheurkunde hochzuladen, um eine bessere Zuordnung Ihres Anliegens zu ermöglichen.