Gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren

Pressemitteilung vom 05.02.2021

Am frühen Nachmittag des 04.02.2021 hat das Verwaltungsgericht Berlin in der ersten Verwaltungsstreitsache zur Pohlestraße 9 zugunsten des Bezirksamts entschieden. Am Tag zuvor hatte der Grundstückseigentümer vor Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der dem Bezirksamt untersagt werden solle, die Baugrube in Ersatzvornahme verfüllen zu lassen und so die Giebelwand des benachbarten Gebäudes Pohlestraße 11 zu stabilisieren.

Das Gericht entschied, dass der Antrag des Grundstückseigentümers unbegründet sei. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass nach gegenwärtigen Erkenntnisstand die vom Bezirk geplante Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr nicht zu beanstanden und zur Abwendung einer drohenden Gefahr notwendig sei.

Der Grundstückseigentümer habe nicht hinreichend konkret dargelegt, geschweige denn belegt, dass die von ihm vorgeschlagene Maßnahme gleich wirksam zur Gefahrenabwehr sei.

Herr Bezirksbürgermeister Oliver Igel zeigte sich erleichtert: _„Nun kann das Bezirksamt alles Notwendige veranlassen, um auch die unmittelbaren Nachbarhäuser vor weiteren Schäden zu sichern. Mit der gerichtlichen Entscheidung ist es nicht getan. Nun beginnt die eigentliche Arbeit der Ersatzvornahme. Hier geht es um die Lieferung von 400 Tonnen Verfüllmaterial, einen großen Spezialkran und Bauarbeiter, die eigentlich auf anderen Baustellen eingeplant sind. Wenn alles glattgeht, dauern die Verfüllarbeiten drei bis vier Tage. Sobald die erste Lage Sand / Material eingebracht ist, sind auch Minustemperaturen kein Problem mehr.“_

Für die Verfüllarbeiten wird normiertes und klassifiziertes Recyclingmaterial angeliefert.