Bezirksamt Treptow-Köpenick übt erstmals Vorkaufsrecht aus

Pressemitteilung vom 10.08.2018

Erstmalig ist es dem Bezirksamt Treptow-Köpenick gelungen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Bei dem betreffenden Objekt handelt es sich um ein Haus in der Karl-Kunger-Str. 15 (Hinterhaus und Seitenflügel) im Milieuschutzgebiet Alt-Treptow. (Stichtag 06.08.2018).
Für das Bezirksamt wird die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ in den Kaufvertrag eintreten. Eine Preislimitierung des Verkaufspreises aus dem ursprünglichen Kaufvertrag erfolgt nicht.
Möglich wurde dies, da der Käufer seine Möglichkeit, die Ausübung des Vorkaufsrechtes mit einer Abwendungsvereinbarung abzuwenden, nicht nutzte. Ein geplantes Treffen mit dem Käufer, wie Medienberichten zu entnehmen ist, gab es allerdings nicht.

Baustadtrat Rainer Hölmer dazu: “Die Nutzung des bezirklichen Vorkaufsrechts in den bestehenden Milieuschutzgebieten ist kein Allheilmittel, aber eben ein kommunal nutzbares baurechtliches Instrument, das der Erreichung unseres städtebaulichen Ziels dient: Einer Verdrängung der bisher dort lebenden Menschen entgegenzuwirken und die Struktur der Wohnbevölkerung zu erhalten. In Fällen, in denen z.B. eine städtische Wohnungsbaugesellschaft bereit ist, in einen Kaufvertrag einzutreten, werden wir dieses Instrument auch zukünftig nutzen.”

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ zum Kauf unter den gleichen Bedingungen, die der Käufer mit der Abwendungsvereinbarung eingegangen wäre.

Käufer und Verkäufer haben nach der Ausübung des Vorkaufsrechtes das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies gilt einen Monat nach Ausübung.