Drucksache - 1538/V  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit von Radfahrenden an der Einmündung Sundgauer Straße/Dahlemer Weg verbessern
Status:öffentlichAktenzeichen:954/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Netzel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
30.10.2019 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 04.09.2019
BE ST vom 30.10.2019
Beschluss vom 13.11.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, soweit selbst zuständig, folgende Maßnahmen umzusetzen, ansonsten sich bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung einzusetzen:

 

  • in der Sundgauer Stre, vor dem markiertem Radweg, beidseitig das Zeichen 138 (Radfahrer) mit Zusatzzeichen 1000-30 (beide Richtungen) installieren
  • den markierten Radweg mindestens auf der Richtungsfahrbahn zum Dahlemer Weg zusätzlich rot einfärben
  • in Fahrtrichtung Süden an der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigtem Bereich und zusätzlich vor der Richtungsfahrbahn der Sundgauer Stre zum Dahlemer Weg jeweils ein Schild Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren - kleine Version ähnlich der in Verkehrsschulen) für Radfahrende anbringen.

 

Begründung:

 

Radfahrende, insbesondere Alltagsradler, benutzen aus Sicherheitsgründen die neben den Gleisen liegenden verkehrsberuhigten Bereiche des Dahlemer Wegs. Die Situation an der Einmündung der Sundgauer Straße in den Dahlemer Weg ist sowohl für Radfahrende auf dem Dahlemer Weg als auch für Kraftfahrende auf der Sundgauer Stre nicht unmittelbar erkennbar:

 

  • Der markierte Radweg zwischen den verkehrsberuhigten Bereichen des Dahlemer Wegs ist einige Meter vor der Haltelinie der Sundgauer Stre zum Dahlemer Weg. Das dazugehörende Stoppschild hat den Zusatz "10 m" und berücksichtigt damit nicht den davorliegenden markierten Radweg.
  • Radfahrende in den verkehrsberuhigten Bereichen des Dahlemer Wegs erkennen oft nicht, dass sie nicht auf der bevorrechtigen Fahrbahn des Dahlemer Wegs unterwegs sind, die Radwegmarkierung erhöht diese Irrtumsmöglichkeit. Dabei ist zu beachten, dass Radfahrende keinen Führerschein benötigen und daher die "tieferen" Verkehrskenntnisse nicht vorausgesetzt werden dürfen.

 

 

Der Antrag wurde am 30.10.2019 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden an der Einmündung Sundgauer Straße/Dahlemer Weg möglich und ggf. umzusetzen sind.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden an der Einmündung Sundgauer Straße/Dahlemer Weg möglich und ggf. umzusetzen sind.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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