Drucksache - 1538/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, soweit selbst zuständig, folgende Maßnahmen umzusetzen, ansonsten sich bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung einzusetzen:
Begründung:
Radfahrende, insbesondere Alltagsradler, benutzen aus Sicherheitsgründen die neben den Gleisen liegenden verkehrsberuhigten Bereiche des Dahlemer Wegs. Die Situation an der Einmündung der Sundgauer Straße in den Dahlemer Weg ist sowohl für Radfahrende auf dem Dahlemer Weg als auch für Kraftfahrende auf der Sundgauer Straße nicht unmittelbar erkennbar:
Der Antrag wurde am 30.10.2019 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden an der Einmündung Sundgauer Straße/Dahlemer Weg möglich und ggf. umzusetzen sind.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden an der Einmündung Sundgauer Straße/Dahlemer Weg möglich und ggf. umzusetzen sind.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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