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Drucksache - VIII-0845
Siehe Anlage 1
Vorlage zur Kenntnisnahme |
10. Zwischenbericht |
Geordnete städtebauliche Entwicklung nordöstlich des Bahnhofs Wilhelmsruh einleiten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VIII-0845 —
„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, eine Neugestaltung der Fuß- und Radwegeführung zwischen der Hertzstraße/Fontanestraße und dem planfestgestellten neuen Bahnhofsbereich Berlin-Wilhelmsruh der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es Ziel der BVV Pankow, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und für das Areal, welches im Flächennutzungsplan in diesem Bereich als allgemeines Wohngebiet vorgesehene ist, Baurecht zu schaffen.
Für diesen Zweck sieht die BVV Pankow in der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Hertzstraße, Fontanestraße, Kopenhagener Straße und dem planfestgestellten neuen NEB Bahnhofsbereich Berlin-Wilhelmsruh das geeignete Planungsinstrument und ersucht das Bezirksamt um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Im Bebauungsplanverfahren soll auch ermittelt werden, ob und wie in der künftigen Bebauung die Stadtteilbibliothek Wilhelmsruh untergebracht werden kann.
Mit der NEB und ggf. weiteren Grundstückseigentümern ist zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist darüber hinaus zu prüfen, ob (nachträglich) ein nördlicher Bahnsteigzugang zum S-Bahnsteig bzw. zum Bahnsteig der NEB geschaffen werden kann.—“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im 9. Zwischenbericht wurde bereits über das Geruchsgutachten vom 8. Mai 2023 der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenMVKU) für den Bereich Wilhelmsruh informiert. Wie mit den Ergebnissen weiter geplant wird, wird aktuell noch in den Gremien des Bezirkes diskutiert. Daher ist weiterhin offen, welche Schlussfolgerungen aus der Machbarkeitsstudie zur Prüfung von Nutzungsalternativen zu ziehen sind und inwieweit die unterschiedlichen Nutzungsarten ermöglicht werden können. Nach fachlichen Stellungnahmen des Umwelt- und Naturschutzamtes — letztmalig vom 16.06.2023 — wurde die befristete Nutzung des unter Denkmalschutz stehenden „Abspannwerkes“ (zu diesem Zeitpunkt ein Verwaltungsgebäude) zur Schulnutzung planungsrechtlich für zulässig bewertet.
Im Rahmen der z. Z. stattfindenden Aktualisierung des Stadtentwicklungsplans Wirtschaft wurde vom Bezirk Pankow wieder auf die Geruchsbelastung des in Reinickendorf gelegenen EpB-Gebietes (EpB: Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich) und die hiermit verbundenen Einschränkungen für die städtebauliche Entwicklung hingewiesen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki | Cornelius Bechtler |
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