Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)

FEIN-Logo mit Schriftzug "Wirunterstützen Ihr Vorhaben im Kiez

Mit dem Programm „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften“ (FEIN) unterstützt das Bezirksamt Neukölln ehrenamtliche Projekte von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeinwohlorientierten Initiativen und Vereinen durch die Förderung von Sachmittelkosten.

Für Ihr Projekt können Sie bis zu 3.500 € erhalten. Mit den FEIN-Mitteln können beispielsweise Kosten für die Renovierung von Vereinsräumlichkeiten, Sachmittel für die Verschönerung von Baumscheiben oder Mietgebühren für Marktstände auf einem Nachbarschaftsfest finanziert werden. Das Programm richtet sich dabei an Angebote, die außerhalb von Quartiersmanagementgebieten stattfinden.

Von der Idee zur Antragstellung

Für den Erhalt von FEIN-Mitteln ist ein Antrag notwendig. Ihren Antrag müssen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Bezirksamt schicken. Bitte übersenden Sie Ihren Antrag bis zur jeweiligen Antragsfrist per E-Mail an fein@bezirksamt-neukoelln.de. Der Antrag kann auch postalisch an das Bezirksamt geschickt werden.

Im Jahr 2024 können Anträge zu folgenden Fristen eingereicht werden: 15.03.2024 und 31.05.2024.

Bitte beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für Ihren Antrag erfüllt sein müssen:

  • vollständig ausgefüllter und fristgerecht eingegangener Antrag,
  • Förderung von ausschließlich ehrenamtlichem Engagement,
  • Vorhaben findet außerhalb eines QM-Gebietes statt,
  • kein Vorhaben, das auf der NoGo-Liste steht,
  • beantragte Mittel von maximal 3.500 €,
  • Zustimmung der Einrichtung, in der das Vorhaben stattfindet,
  • Zustimmung der zuständigen Fachabteilung (interner Vorgang).

Bei Vorhaben mit teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dem Antrag zudem ein Erweitertes Führungszeugnis beizulegen. Die Vorlagen hierzu finden Sie weiter unten.

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

No-Go-Vorhaben

Nicht alle Ideen sind umsetzbar und förderfähig. Dies kann sowohl an gesetzlichen Auflagen, als auch an inhaltlichen Einwänden liegen. Aus diesem Grund möchten wir Sie hier über einige Ideen informieren, die auf keinen Fall förderfähig sind (No-Go-Vorhaben):

  • Personal- oder Honorarmittel,
  • Private Projekte oder Projekte in privaten Räumlichkeiten,
  • Reparatur oder Bau von Spielgeräten,
  • Reine Beschaffungsmaßnahmen,
  • Anlegen von Teichen,
  • Bauliche Ausführungen im und am Gebäude, wie z.B. Wanddurchbrüche.

NoGo-Liste

  • NoGo Liste FEIN-Programm

    Die Liste gibt Ihnen einen Überblick über alle Sachmittel und Vorhaben, die über das FEIN Programm nicht förderfähig sind.

    PDF-Dokument (217.2 kB) - Stand: 26.01.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

Abrechnung

Vier Wochen nach Ihrem Projekt müssen Sie das Vorhaben beim Bezirksamt abrechnen. Hierfür tragen Sie für alle Belege und die Ihnen entstandenen Kosten in die Abrechnungstabelle ein. Gemeinsam mit dem ausgefüllten Sachbericht und mind. drei Fotos zur Dokumentation müssen Sie die Abrechnungstabelle per E-Mail an fein@bezirksamt-neukoelln.de senden. Ihre Unterlagen können Sie auch postalisch an das Bezirksamt schicken.

Nachdem das Bezirksamt die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie eine Mitteilung darüber, welche Rechnungen und dazugehörige Zahlungsbelege Sie im Original beim Bezirksamt einreichen müssen. Für Sachmitteln ab einem Wert von 60,00 € / netto muss ein Preisvergleich mit mind. zwei Vergleichsangeboten durchgeführt werden.

Alle Informationen zur Abrechnung erhalten Sie auch nochmal detailliert in der Bewilligung zu Ihrem Projekt.

Ihre Antragsunterlagen zum Selbstausfüllen

Im Rahmen der Antragstellung ist nur der komplett ausgefüllte und unterschriebene Antrag einzureichen.

  • Antrag FEIN-Programm 2024

    PDF-Dokument (215.9 kB) - Stand: 26.01.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

  • Ausfüllhilfe zum Antrag FEIN-Programm 2024 (Antragsanlage 1)

    PDF-Dokument (238.3 kB) - Stand: 05.03.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

  • Datenschutzinformationen FEIN-Programm 2024 (Antragsanlage 2)

    PDF-Dokument (45.4 kB) - Stand: 01.01.2023
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

  • Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

    Bei Vorhaben mit teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dem Antrag zudem ein erweitertes Führungszeugnis beizulegen.

    DOCX-Dokument (13.1 kB) - Stand: 26.01.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

  • Vorlage zur Kostenbefreiung bei Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

    Bei Vorhaben mit teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dem Antrag zudem ein erweitertes Führungszeugnis beizulegen. Sie können sich von den Kosten, die bei der Beantragung anfallen, befreien lassen, wenn Ihnen ein Verein/ eine Initiative bestätigt, dass Sie das Führungszeugnis zur Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeiten benötigen.

    DOCX-Dokument (21.4 kB) - Stand: 26.01.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

Vorlagen für die Abrechnung des Vorhabens

Die Abrechnungstabelle und der Sachbericht (mit mindestens drei Fotos, die die Projektumsetzung dokumentieren) sind erst nach der Durchführung des Vorhabens im Rahmen der Abrechnung beim Bezirksamt einzureichen.

  • Vorlage Abrechnungstabelle (Anlage C zum Zuwendungsbescheid)

    XLSX-Dokument (37.5 kB) - Stand: 05.03.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln

  • Vorlage Sachbericht (Anlage D zum Zuwendungsbescheid)

    PDF-Dokument (614.4 kB) - Stand: 26.01.2024

  • Vorlage zur Angabe des Förderlogos (Anlage F zum Zuwendungsbescheid)

    Soweit Ihr Vorhaben vorsieht, dass Sie etwas auf Printprodukten oder digitalen Kanälen wie Social-Media oder Webseiten veröffentlichen, müssen Sie unter Verwendung der Logos des FEIN-Programms und des Bezirksamts Neukölln von Berlin auf den Fördermittelgeber hinweisen.

    DOCX-Dokument (170.8 kB) - Stand: 26.01.2024

  • Einverstaendniserklärung Fotonutzung FEIN 2024

    Nach Abschluss Ihres Vorhabens müssen Sie mindestens drei Fotos einreichen, welche die Umsetzung des Projekts dokumentieren. Bitte reichen Sie nur Fotos ein, auf denen keine Personen erkennbar sind oder machen diese vor Einreichung unkenntlich. Sollten Sie dennoch Fotos mit erkennbaren Personen einreichen, sind Sie dafür verantwortlich, die entsprechende(n) schriftliche(n) Einwilligung(en) über die Datenverarbeitung der abgebildeten Person(en) einzuholen und auf Anfrage vorzulegen. Für minderjährige Personen ist eine schriftliche Einwilligung des*der gesetzlichen Vertretung einzuholen. Eine Vorlage für die Einwilligungserklärung finden Sie hier.

    PDF-Dokument (316.7 kB) - Stand: 26.01.2024
    Dokument: Bezirksamt Neukölln