Aufstiegsqualifikationen für Beamtinnen und Beamte
Aufstiegslehrgänge in die gehobenen Funktionsebene
Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Praxisaufstieg des allg. Verwaltungsdienstes)
Der Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (AL AVD) hat zum Ziel, Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 vertiefte Verwaltungskenntnisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten für die Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt vorzubereiten. Der Lehrgang im Präsenzunterricht dauert ca. 2 1/2 Jahre und findet i.d.R. einmal wöchentlich statt. Dem Lehrgang ist ein Eignungstest vorgeschaltet.
Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Bewährungsaufstieg des allg. Verwaltungsdienstes)
Der Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (AL AVD) richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab der Besoldungsgruppe A 8, die bereits zu Beginn des Lehrgangs durch ein Stellenbesetzungsverfahren einen Dienstposten nach der Besoldungsgruppe A 10 innehaben. Die Dienststelle wird bei entsprechenden geeigneten Stellen eine Bewerbungsmöglichkeit eröffnen. Der Bewährungsaufstieg dauert ca. ein Jahr und findet i.d.R. einmal wöchentlich statt.
Auch für andere Fachlaufbahnen (z.B. technischer Dienst) gibt es ähnliche Qualifikationen, welche unregelmäßig angeboten werden.
Qualifizierungslehrgänge in die höhere Funktionsebene
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Laufbahngesetzes, des Landes-beamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen (sog. Dienstrechtsreform I) werden ab dem Jahr 2025 keine zentralen Auswahlverfahren mehr an der VAk durchgeführt.
Nach §§ 24 oder 25 LVO-AVD (für andere Fachrichtungen im Wesentlichen identisch) ist es nunmehr erforderlich, dass die Beamtinnen und Beamten für einen konkreten Dienstposten im Rahmen eines Stellenbesetzungsver-fahrens ausgewählt werden. Der ausgeschriebene Dienstposten muss dabei mindestens den Anforderungen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (A 13 hD) und höchstens denen des ersten Beförderungsamtes des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (A 14) entsprechen (vgl. § 24 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1 LVO-AVD).
Weitere Informationen finden Sie auf der Intranetseite des Bezirksamtes Neukölln .
Bezirksamt Neukölln
GB Bezirksbürgermeister
Steuerungsdienst – SE Personal
- Zentrales Bewerbungsbüro
weitere Informationen - Ausbildung
weitere Informationen - Personalentwicklung
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