Die Arbeitsgebiete für Fachinformatiker/-innen, Fachrichtung Systemintegration befinden sich in der Funktionsebene der IKT-Infrastrukturbetreuung (IT-ISB) der Haupt- und Bezirksverwaltungen des Landes Berlin. Die Aufgaben beinhalten alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die mit der Breitstellung und dem Betrieb der IKT und IKT-Infrastruktur des jeweils verantworteten Bereichs verbunden sind.
Für die Ausbildung zur/zum Fachinformatiker/-in für Systemintegration im Bezirksamt Neukölln von Berlin gelten spezifische Anforderungen und Aufgaben. Diese umfassen unter anderem:
- Analyse von Anforderungen: Erfassung und Bewertung der Anforderungen der Behörden sowie die Auswahl und Darstellung geeigneter Lösungen.
- Technische Ansprechperson: Unterstützung bei der Implementierung und Nutzung von Fachverfahren und Diensten in den Behörden.
- Support und Schulung: Bereitstellung von 2nd- und 3rd-Level-Support sowie Schulungen für die Anwendenden.
- Entwicklung und Test: Operative Weiterentwicklung und Test von Fachverfahren und Diensten, einschließlich der Erstellung von Feinkonzeptionen und Dokumentationen.
- Koordination und Qualitätssicherung: Unterstützung bei der Koordination von Serviceprozessen und Qualitätssicherung.
Diese Aufgaben können variieren und umfassen auch die Wartung und Fehlerbehebung von IT-Systemen.
Unter den nach innen gerichteten Tätigkeiten sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Aufgaben der behördlichen IKT-Leitstelle zu verstehen.
Zu den nach außen gerichteten Tätigkeiten gehören für die handelnde Verwaltung vielfältige Kontakte, z. B. zu anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, zu den Bürgerinnen und Bürgern und zu Einrichtungen der privaten Wirtschaft.
Der Arbeitsbereich des Fachinformatikers bzw. der Fachinformatikerin, Fachrichtung Systemintegration ist in erster Linie an besondere Anforderungen des einzelnen Verwaltungszweiges und verschiedene Aufgabenstellungen der jeweiligen Verwaltungsbereiche gebunden. IT-ISB Angestellte ist eine genaue Kenntnis der Organisation und der Prozesse im IKT-Umfeld unerlässlich.
QUALIFIKATIONEN
Formale Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse mit dem mittleren Schulabschluss (MSA)
oder die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)
oder der Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
und mindestens gute Leistungen in Mathemantik und Deutsch (Note 2)
(bei ausländischen Schulabschlüssen, bei denen keine Deutschnote vorhanden ist, muss mindestens das C1-Sprachniveau gem. EQR und GER vorhanden sein).
Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, werden für das Verfahren ebenfalls berücksichtigt.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Die fachliche und persönliche Eignung wird in einem 2-stufigen Auswahlverfahren festgestellt:
1. Präsenztest
2. Bewerbungsgespräch/ teilstrukturiertes Interview
Die jeweiligen Ergebnisse entscheiden über die Zulassung zur nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende beachten bitte die allgemeinen Hinweise (s. unten).
Fachliche Kompetenzen:
Sehr wichtig:- Kenntnisse in Deutsch (sichere mündliche und schriftliche Verwendung der deutschen Sprache)
- Kenntnisse in Mathematik
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie
Fachliche Kompetenzen, die zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vorliegen, können, sofern sie nicht unabdingbar sind, im Rahmen der Einarbeitung nachträglich erworben werden. Die grundsätzliche Bereitschaft dafür wird vorausgesetzt.
Außerfachliche Kompetenzen:
Unabdingbar:- Auch unter schwierigen Bedingungen agieren Sie überlegt (Belastbarkeit)
- Ihnen fällt es leicht, offen und lösungsorientiert mit Ihren Kolleg/-innen und Bürger/-innen in den Austausch zu gehen (Kommunikationsfähigkeit)
Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und als Anlage beigefügt. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die zu besetzende Stelle erfordert. Demnach ist es die Grundlage für die Auswahlentscheidung.