Lebensmittelkontrollobersekretär/-in

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Vorbereitungsdienst für den Beruf

Lebensmittelkontrollobersekretär/-in

Als Lebensmittelkontrollobersekretär/-in sind Sie im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätig. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, im Außendienst Betriebe hinsichtlich der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu überprüfen.

Dabei kontrollieren Sie nicht nur Lebensmittel sämtlicher Arten und Länder, sondern auch kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln oder der Haut in Berührung kommen zum Beispiel Geschirr, Schmuck, Spielwaren, Scherzartikel oder Schuhe sowie Tabakerzeugnisse in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Zu Ihren Tätigkeiten zählen unter anderem:

  • Durchführung von Betriebskontrollen und Entnahme von Proben
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Ermittlungen bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen
  • Einleitung von behördlichen Maßnahmen bei Verstößen (z.B. verwaltungsrechtliche Anordnungen bis zu vorübergehenden Betriebsschließung; Ergreifen von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie Belehrungen, Verwarnungen, Einleitung von Bußgeldverfahren oder Abgaben an die Strafverfolgungsbehörden)
  • Auswertung und sorgfältige Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse
  • Kommunikation und Abstimmung mit den Lebensmittelunternehmern, insbesondere zur Klärung festgestellter Mängel und zur Beratung über erforderliche betriebliche Maßnahmen

Weitere wichtige Aufgaben sind:

  • Überprüfung der baulichen Instandhaltung, der Personal-, Betriebs- und Produktionshygiene in Betrieben auf allen Stufen der Lebensmittelkette (von lokaler Urproduktion bis zum internationalen Handel)
  • Erstellen und Sicherung von gerichtsfestem Beweismaterial bei Verstößen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen und Behörden

Mit Ihrer Arbeit tragen Sie maßgeblich zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.

Ausbildungsgang:

Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes (APOmD LK) vom 30.August 2006 geregelt.

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich in:

  • eine berufspraktische Unterweisung von insgesamt 18 Monaten in verschiedenen Ausbildungsstellen
  • einen fachtheoretischen Unterricht von sechs Monaten, aufgeteilt in drei zweimonatige Unterrichtsblöcke

Ausbildungsdienststellen für den berufspraktischen Teil der Ausbildung sind:

  • die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamt Neukölln von Berlin,
  • das Landeslabor Berlin-Brandenburg (1 Monat)
  • die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde (1 Monat)

Zusätzlich umfasst der praktische Teil:

  • ein zweiwöchiges Praktikum im Gesundheitsamt
  • ein einmonatiges Praktikum in einem anderen Berliner Bezirksamt

Ausbildungsdienststelle für den fachtheoretischen Teil der Ausbildung ist die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) in Düsseldorf oder eine andere vergleichbare Bildungseinrichtung In der Regel findet dieser Unterricht am Berliner Standort der Akademie statt.

Einstellungsvoraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten/ zur Beamtin sind in § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) festgelegt. In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1 im 2. Einstiegsamt des Laufbahnzweiges Lebensmittelkontrolldienst kann eingestellt werden, wer

  1. die allgemeinen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten / zur Beamtin erfüllt,
  2. einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder als Techniker:in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt und
  3. noch nicht das vollendete Lebensjahr erreicht hat, welches 20 Jahre vor der nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vorgesehene Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.

Hinweis zur Altersgrenze:

Die Höchstaltersgrenze gilt für Einstellungen in ein Beamten-/Beamtinnenverhältnis auf Probe. Die Verbeamtung auf Probe ist 2 Jahre nach der Verbeamtung auf Widerruf möglich. Die unter 3. genannte Höchstaltersgrenze für eine mögliche Ernennung auf Widerruf liegt nach dem zugrunde gelegten Pensionseintrittsalter von 67 Jahren (vsl. ab 2026) bei ca. 45 Jahren und wird jeweils einzelfallbezogen auf Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung dienstrechtlicher Einstellungshöchstaltersgrenzen und des §8a LBG im Zuge des Auswahlverfahrens geprüft.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens:

Freie Ausbildungsplätze werden online unter den Stellenausschreibungen des Bezirksamtes Neukölln veröffentlicht. Die fachliche und persönliche Eignung wird auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen und im Rahmen eines Bewerbungsgespräches festgestellt. Das Bewerbungsgespräch erfolgt in zwei Teilabschnitten, bestehend aus einem kleinen schriftlichen Teil mit anschließender Auswertung sowie einem persönlichen Gespräch.

Ausbildungsdauer:
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.

Bezüge:
Anwärterbezüge für die Laufbahngruppe 1 im 2. Einstiegsamt, Laufbahnzweig Lebensmittelkontrolldienst

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechperson bei Fragen zum Ausbildungsberuf:
Herr Wilcken

Ihre Ansprechperson bei Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Zangrando

Bezirksamt Neukölln

GB Bezirksbürgermeister
Steuerungsdienst – SE Personal

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