Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf stromabhängige medizinische Geräte angewiesen sind, stehen bei Stromausfällen vor besonderen Herausforderungen. Daher empfehlen wir folgende Vorsorgemaßnahmen:
Eigene Vorsorge: zusätzliche Akkus oder mobile Stromversorgung
Für medizinische Geräte wie CPAP-Geräte besteht in der Regel die Möglichkeit, zusätzliche Akkus oder mobile Stromversorgungen zu nutzen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Krankenkasse, um eine vorsorgliche Bereitstellung eines Ersatz- oder Zusatzakkus zu prüfen. Dies ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme, da Strom- und Telekommunikationsausfälle zeitlich und räumlich nicht vorhersehbar sind.
Akute medizinische Notfälle bei Stromausfall
Sofern eine akute gesundheitliche Gefährdung besteht und der Betrieb Ihres medizinischen Geräts nicht mehr möglich ist, wählen Sie den Notruf 112. Ist dies nicht möglich, sollte unverzüglich persönliche Hilfe im direkten Umfeld gesucht werden, um eine Alarmierung der Rettungsdienste zu veranlassen.
Notruf bei Ausfall des Telefonnetzes
Sollte es im Zuge eines Stromausfalls zusätzlich zu Einschränkungen im
Telefon- oder Mobilfunknetz kommen, kann ein Notruf unter Umständen
nicht mehr von der eigenen Wohnung aus abgesetzt werden. Für diesen Fall
ist es sinnvoll,
- sich vorab mit Nachbarn abzustimmen und gegenseitige Unterstützung zu vereinbaren,
- bekannte Anlaufstellen in der näheren Umgebung zu kennen, von denen aus Hilfe organisiert werden kann,
- sowie im Bedarfsfall persönliche Hilfe im unmittelbaren Wohnumfeld in Anspruch zu nehmen.
Bei großflächigen und länger andauernden Stromausfällen werden durch die Bezirke ergänzend Anlaufstellen (Katastrophenschutzleuchttürme) eingerichtet, über die Notrufe weitergeleitet werden können.
Die sogenannten Katastrophenschutzleuchttürme dienen im Fall eines flächendeckenden Stromausfalls als Anlaufstellen für Informationen sowie zur Weiterleitung von Notrufen. Sie bieten jedoch keine medizinische Versorgung und keine individuelle Stromversorgung für medizinische Geräte. Eine dauerhafte Betreuung von hilfsbedürftigen Personen ist dort nicht vorgesehen.