Allgemeine Informationen

Was ist eine Katastrophe?

Dies definiert jeder für sich anders. Es können Großschadenslagen wie der Stromausfall 2019 in Köpenick oder aber auch eine Umweltkatastrophe in Folge von Unwettern, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, sein.
Der Gesetzgeber definiert dies im §1 des Katastrophenschutzgesetz Berlin – KatSG wie folgt:

(1) Katastrophen sind Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.

(2) Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

Und was hat das Bezirksamt damit zu tun?

In Stadtstaaten wie Berlin sind die Stadtteile aufgabenbezogen mit den Kommunen in anderen Bundesländern vergleichbar. Die gesetzlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes für Berlin sind im Katastrophenschutzgesetz des Landes Berlin KatSG verankert. Die Behörden und Ämter der Stadtteile wie Bezirksämter nehmen dabei die Stellung der unteren Katastrophenschutzbehörden ein. Sie übernehmen damit alle nicht polizeilichen, sowie nicht militärischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Krisen und Katastrophenfällen in ihren Bezirken. Dabei können sich die Bezirke untereinander unterstützen. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport kommt in der Zusammenarbeit mit den Bezirken eine Koordinierungs- und Entscheidungsfunktion über einen ressortübergreifenden Krisenstab und ein ressortübergreifendes Entscheidungsgremium zu. Diese Gremien stimmen die involvierten Behörden ab und entscheiden in ganz Berlin betreffende Lagen.

Zu den originären Aufgaben der Bezirksämter im Bereich des Bevölkerungsschutzes zählen:

  • Koordinierung des Bevölkerungsschutzes im Bezirk
  • Vorhalten und Betreiben von Krisenstäben
  • Erarbeitung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen
  • Mitwirkung beim Schutz kritischer Infrastrukturen
  • Katastrophenschutzübungen durchführen
  • Aus- und Fortbildung des Personals
  • Schutz vor Gefahren aus Katastrophen und Großschadenslagen
  • Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

Ein Beispiel für konkrete Maßnahmen im Bevölkerungsschutz ist der geplante Betrieb von Katastrophenschutzleuchttürmen in den Bezirken. Bezirkseigene Liegenschaften werden hierfür ertüchtigt, um beispielsweise im Falle von großflächigen und langanhaltenden Stromausfällen als notstromversorgte Anlaufpunkte für die Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.

Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Katastrophenschutz - Was ist der Unterschied?

Wenn sich die Bevölkerung im Katastrophenfall nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (“Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (“Katastrophenschutz“) zuständig.

Quelle: Bundesministerium des Inneren

  • Bevölkerungsschutz (Oberbegriff)

    Der Begriff Bevölkerungsschutz ist ein übergeordneter Sammelbegriff und umfasst alle staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Schadensereignissen größeren Ausmaßes.

    Er beinhaltet insbesondere:

    • Katastrophenschutz (Länderzuständigkeit),
    • Zivilschutz (Bundeszuständigkeit),
    • Warnung und Information der Bevölkerung,
    • Vorsorgeplanung und Krisenmanagement.

    Der Bevölkerungsschutz ist damit kein eigenständiger Rechtsbegriff mit einer einzelnen Zuständigkeit, sondern beschreibt die Gesamtheit der Schutzstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen.

  • Zivilschutz (Bundesaufgabe)

    Der Zivilschutz ist Teil der gesamtstaatlichen Verteidigungsvorsorge und betrifft insbesondere den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

    Rechtsgrundlage ist vor allem:

    • das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) des Bundes.

    Zivilschutz umfasst insbesondere:

    • Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten,
    • Schutz Kritischer Infrastrukturen im Verteidigungsfall,
    • zivil-militärische Zusammenarbeit.

    Die Zuständigkeit liegt primär beim Bund, insbesondere beim Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

    Die Länder und Kommunen wirken im Rahmen ihrer Strukturen unterstützend mit.

  • Katastrophenschutz (Länderaufgabe)

    Der Katastrophenschutz ist im Land Berlin im Berliner Katastrophenschutzgesetz (KatSG) geregelt.

    Er betrifft Schadenslagen, die ein außergewöhnliches Ausmaß erreichen und bei denen eine koordinierte Zusammenarbeit mehrerer Behörden erforderlich ist.

    Wesentliche Merkmale:

    • außergewöhnliche Großschadenslagen oder Katastrophen,
    • ressortübergreifende Koordinierung,
    • Einrichtung einer besonderen Aufbauorganisation (Krisen- oder Katastrophenstab).

    Zuständig sind die Katastrophenschutzbehörden des Landes Berlin, insbesondere:

    • die Senatsverwaltung für Inneres als oberste Katastrophenschutzbehörde,
    • die Bezirksämter als unterste Katastrophenschutzbehörden.

    Der Bezirk wirkt hierbei im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben mit und unterstützt die gesamtstädtische Einsatzführung.

Katastrophenschutzbeauftragter

- Kat -

stellv. Katastrophenschutzbeauftragter

- Brand -