Sanierungsfahrpläne

Gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2045.

  • Sanierungsfahrplan Neukölln 2024

    PDF-Dokument (962.6 kB) - Stand: 06/2025
    Dokument: Bezirksamt Neukölln