Sanierungsfahrpläne
Gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2045.
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Sanierungsfahrplan Neukölln 2024
PDF-Dokument (962.6 kB) - Stand: 06/2025
Dokument: Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Neukölln
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