Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1226/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei allen landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU), die in Neukölln Wohnungen vermieten, auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem Träger der Wohnungslosenhilfe oder der sozialen Wohnhilfe des Bezirks mit dem Ziel der Vermeidung von Wohnungsräumungen hinzuwirken. Die Kooperationsvereinbarung soll Regelungen zur Information der Sozialen Wohnhilfe bzw. des beauftragten Trägers der Wohnungslosenhilfe über kündigungsrelevante Mietzahlungsrückstände, Vertragskündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen bzw. Räumungsklagen aufgrund von Zahlungsrückständen enthalten. Ferner sollen sich die LWU darin verpflichten, das Mietverhältnis fortzusetzen, sofern die Mietschulden beglichen werden. |
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