Drucksache - 0945/XXI  

 
 
Betreff: Keine Kürzungen in der Jugendarbeit!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Sambefski, SusankaStemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.09.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
21.09.2023 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
26.09.2023 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.09.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung JHA, HVKN ff
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss Beschluss HVKN
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Kapitel 4010 des Haushaltsplans 2024/2025 folgende Änderungen vorzunehmen:

Aus den Titeln 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in den Kapitel 3300 (Bürgermeister) und/oder 3309 (Wirtschaftsförderung) werden durch Streichung von neu veranschlagten Stellen freiwerdende Mittel auf die folgenden Titel umgelegt:

  • Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.400.000 Euro (+195.000 Euro)
  • Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.785.000 Euro (+136.000 Euro)
  • Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.500.000 Euro (+100.000 Euro)

Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

Begründung: Die Ansätze im Haushaltsplanentwurf führen zu Mittelkürzungen in der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und der Familienförderung. Dadurch kann das bestehende Angebotsniveau nicht gehalten werden. Insbesondere im Bereich der Familienförderung besteht kein finanzieller Spielraum für die Anpassung der Leistungsvertge an die Tarifentwicklung. Dadurch drohen Einschränkungen bei Qualität und Quantität des Angebots. Im Rahmen einer politischen Schwerpunktsetzung soll zumindest das bestehende Angebotsniveau im Jugendbereich gesichert werden. Dies erfordert Anpassungen bei den geplanten Angebotsmengen sowie Anpassung der Leistungsverträge an die Tarifentwicklung. Aufgrund der defizitären Mittelzuweisung durch das Land, bleibt dem Bezirk nur die Umverteilung von Mitteln im Rahmen der Globalsumme. Dabei hat die Sicherung des bestehenden Angebotsniveaus in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Vorrang vor der Ausweitung von Kapazitäten im Bereich des Bürgermeisters und der Wirtschaftsförderung.

 
 

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