Drucksache - 0941/XXI  

 
 
Betreff: Wohnpark St. Marien auf illegalen Leerstand prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBüDGleichAntidisQueer
Verfasser:Aßmann, CarlaButter, Danny
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.09.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Ausschussberatung
09.11.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik vertagt   
14.12.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BGAQ
Ausschuss vertagt
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für rgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Leerstand im Wohnpark St. Marien auf einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) zu prüfen.

 

Begründung: Insbesondere für den hochpreisigen Neubaubereich listet der Vermieter auf seiner Website zahlreiche Angebotswohnungen auf, die seit Fertigstellung und damit seit über 3 Monaten leerstehen dürften. Der Grund für den Leerstand ist in den hohen Angebotsmieten zu vermuten. Laut Beantwortung der Großen Anfrage der Linksfraktion „Das kann sich niemand leisten: Leerstand im hochpreisigen Wohnungssegment“ vom 30.8.2023 (Drs. Nr. 0861/XXI) liegt damit ein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen das ZwVbG vor.

 
 

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