Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0941/XXI
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Leerstand im Wohnpark St. Marien auf einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) zu prüfen.
Begründung: Insbesondere für den hochpreisigen Neubaubereich listet der Vermieter auf seiner Website zahlreiche Angebotswohnungen auf, die seit Fertigstellung und damit seit über 3 Monaten leerstehen dürften. Der Grund für den Leerstand ist in den hohen Angebotsmieten zu vermuten. Laut Beantwortung der Großen Anfrage der Linksfraktion „Das kann sich niemand leisten: Leerstand im hochpreisigen Wohnungssegment“ vom 30.8.2023 (Drs. Nr. 0861/XXI) liegt damit ein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen das ZwVbG vor. |
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