Drucksache - 0936/XXI  

 
 
Betreff: Unabhängiges Schlichtungsverfahren für das Jobcenter Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Frankl, GeorgOuattara, Maimouna
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.09.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
04.10.2023 
15. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
18.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert weiterhin die Einrichtung einer Schlichtungsstelle am Jobcenter Neukölln und hält am Beschluss vom 26.9.2018 (Drs. Nr.: 0651/XX) fest.

 

Mit der Einführung des Bürgergelds ist eine Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zum Kooperationsplan (ehemals Eingliederungsvereinbarung) vorgesehen. Das Bezirksamt wird gebeten, in der Trägerversammlung und in der Berliner Arbeitsgruppe zur Einführung des Bürgergelds darauf hinzuwirken, dass

 

  1. bei der Einrichtung des Schlichtungsverfahrens gem. § 15a SGB II am Jobcenter Neukölln entsprechend des Beschlusses vom 26.9.2018 zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle am Jobcenter Neukölln (Drs. Nr. 0651/XX) sichergestellt wird, dass zusätzlich zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zum Kooperationsplan auch sonstige Meinungsverschiedenheiten geschlichtet werden können, und
  2. das Schlichtungsverfahren von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bzw. ihre zuständigen Ausschüsse sind über die Beratungsergebnisse in der Trägerversammlung und der Arbeitsgruppe frühzeitig zu informieren.

 

Sollte das Schlichtungsverfahren gem. § 15a SGB II am Jobcenter Neukölln nicht in dieser Form umgesetzt werden können, ist gemäß der Beschlusslage zur Drs. Nr. 0651/XX eine weitere Schlichtungsstelle für sonstige Meinungsverschiedenheiten einzurichten.

 
 

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