Drucksache - 0855/XXI  

 
 
Betreff: Energetische Sanierung Kultureinrichtungen - Fördermittel nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Dr. Worschech, SusannSahin, Kadir
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
10.10.2023 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
18.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ob das neu aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Finanzierung der energetischen Sanierung der Gebäude der bezirklichen Kultureinrichtungen genutzt werden kann.

Bei positivem Prüfergebnis sind die Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen. Die Prüfung ist so zu priorisieren und planen, dass die Interessenbekundungen fristgerecht erfolgen können.

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur ist über das Prüfergebnis rechtzeitig vor Fristablauf zu informieren.

 

Begründung: Die Gebäude der Kulturstätten in Neukölln weisen einen deutlichen Sanierungsbedarf insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung auf. Hierzu sind alle erreichbare finanziellen Mittel zu aktivieren und nutzen.

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“).

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen/Experten ein.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Neukölln sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.

 
 

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