Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0845/XXI
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, erneut initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften Feuerwerksverbot zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.
Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden. 20-25% der in Krankenhäusern behandelten Personen sind Kinder und Jugendliche, etwa 80% männlich. Bei geflüchteten Menschen aus Kriegsgebieten können die Explosionen und Feuer(werke) am Himmel zudem eine Retraumatisierung hervorrufen, sodass in den vergangenen Jahren in Deutschland bereits lokale Maßnahmen ergriffen wurden, um Feuerwerke in der Nähe von Geflüchtetenunterkünften zu vermeiden (29.12.2015 Interview mit Charité-Arzt zu Silvester in Berlin: „Man sollte die Flüchtlinge nicht mit dem Geknalle alleine lassen“ (berliner-zeitung.de), 30.12.2022 "Bei kriegsähnlichen Geräuschen ist eine Retraumatisierung wahrscheinlicher" | rbb24). Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen auch vermehrt dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. Das Verkaufsverbot von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21 hat deutlich vor Augen geführt, mit wie wenig Aufwand die Böllerei stark reduziert werden kann. Die auf den Straßen verbliebenen Silvester-Müllmengen wurden mit 130m³ gegenüber dem Vorjahr (400m³) deutlich reduziert. Es wurden nur etwa halb so viel Feuerwehreinsätze im Vergleich zu Silvester 2019 registriert und die Zahl der Verletzten war geringer. In jenen Städten, die neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Feuerwerksverbote verhängten, waren die Wirkungen noch besser. Der maximale stündliche Höchstwert für Feinstaub in der Luft ging in den Großstädten München (92 %) und Hamburg (83%) zurück. In Berlin führte allein das Verkaufsverbot zu einer Reduzierung der Feinstaubkonzentration um 66 %. Die Zahl der Verletzten ging in diesen Jahren um fast 70% zurück. Silvester 2022 stieg die Feinstaubbelastung in Berlin wieder auf 302 µg/m³ (Messstelle Frankfurter Allee) - die WHO-Empfehlung liegt bei max. 45 µg/m³. Die Müllmenge lag bei 520m³ - für deren Beseitigung die Steuerzahlenden aufkommen müssen. Laut repräsentativer Umfrage der Brandenburger Verbraucherzentrale waren im Oktober 2022 53% der Menschen für ein Böllerverbot. Nur 39% unterstützen die Böllerei. https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/presse-bb/mehrheit-deutschlandweit-fuer-verbot-von-privatem-feuerwerk-zu-silvester-78296 Laut einer repräsentativen Umfrage von YouGov stieg die Zahl derjenigen, die Feuerwerk "voll & ganz" sowie "eher" ablehnen im Januar 2023 auf 61%.https://yougov.de/topics/lifestyle/survey-results/daily/2023/01/04/00692/1 Ein Verbot der Silvester-Böllerei forderten bereits vor dem Jahreswechsel 2022/23
und in 2023:
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