Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0836/XXI
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit Nachdruck bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Modelle privater Carsharing-Gemeinschaften (Familien, Freund*innen) bei der Einführung von Parkraumbewirtschaftung nicht mehr benachteiligt, sondern gefördert werden. Dafür ist es notwendig, dass für ein gemeinsam genutztes Fahrzeug Anwohner*innenparkausweise in mehreren Parkraumbewirtschaftungszonen ausgestellt werden können.
Begründung: In Neukölln wird jetzt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Die aktuell geltende Regelung, dass pro Kraftfahrzeug nur ein Anwohner*innenparkausweis ausgestellt werden kann, macht privates Carsharing von getrennt lebenden Familienmitgliedern, Paaren oder Freund*innen schwierig bis unmöglich. Ein geteiltes Fahrzeug kann nur an einem der Wohnsitze der Sharing-Gemeinschaft angemeldet werden. Dies kann dazu führen, dass ein funktionierendes familiäres Carsharing beendet und ein zweites Fahrzeug angeschafft wird, um an beiden Wohnsitzen von den Vorteilen des Bewohnerparkausweises profitieren zu können. Abhilfe könnte geschaffen werden, in dem im Zuge einer Einzelfallprüfung die Anmeldung eines gemeinsam genutzten Fahrzeugs in mehreren Parkraumbewirtschaftungszonen zugelassen wird. Die Einführung von Anwohnerparkausweisen bietet ein bürgerfreundliches Instrument, die Stadtgesellschaft zu animieren, sich an der Reduzierung der Fahrzeugdichte in der Stadt zu beteiligen. In Köln wurde diese Erleichterung des privaten Carsharings nach insgesamt positiven Erfahrungen während eines vierjährigen Pilotprojekts seit 2018 schließlich im April 2022 dauerhaft etabliert. |
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