Drucksache - 0836/XXI  

 
 
Betreff: Private Carsharing-Gemeinschaften fördern: Anwohnerparkausweise für mehrere Gebiete ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Aßmann, CarlaPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
12.07.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VuT
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit Nachdruck bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Modelle privater Carsharing-Gemeinschaften (Familien, Freund*innen) bei der Einführung von Parkraumbewirtschaftung nicht mehr benachteiligt, sondern gefördert werden. Dafür ist es notwendig, dass für ein gemeinsam genutztes Fahrzeug Anwohner*innenparkausweise in mehreren Parkraumbewirtschaftungszonen ausgestellt werden können.

 

Begründung: In Neukölln wird jetzt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Die aktuell geltende Regelung, dass pro Kraftfahrzeug nur ein Anwohner*innenparkausweis ausgestellt werden kann, macht privates Carsharing von getrennt lebenden Familienmitgliedern, Paaren oder Freund*innen schwierig bis unmöglich. Ein geteiltes Fahrzeug kann nur an einem der Wohnsitze der Sharing-Gemeinschaft angemeldet werden. Dies kann dazu führen, dass ein funktionierendes familiäres Carsharing beendet und ein zweites Fahrzeug angeschafft wird, um an beiden Wohnsitzen von den Vorteilen des Bewohnerparkausweises profitieren zu können.

Abhilfe könnte geschaffen werden, in dem im Zuge einer Einzelfallprüfung die Anmeldung eines gemeinsam genutzten Fahrzeugs in mehreren Parkraumbewirtschaftungszonen zugelassen wird.

Die Einführung von Anwohnerparkausweisen bietet ein bürgerfreundliches Instrument, die Stadtgesellschaft zu animieren, sich an der Reduzierung der Fahrzeugdichte in der Stadt zu beteiligen. In Köln wurde diese Erleichterung des privaten Carsharings nach insgesamt positiven Erfahrungen während eines vierjährigen Pilotprojekts seit 2018 schließlich im April 2022 dauerhaft etabliert.

 
 

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