Drucksache - 0835/XXI  

 
 
Betreff: Unabhängige Beschwerdestelle für von Wohnungslosigkeit betroffene Personen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SozGes
Verfasser:Szczepanski, BerndRehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
05.07.2023 
13. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.05.2024    31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.

 

Begründung: Menschen ohne festen Wohnsitz sind oft von Diskriminierungen oder sogar körperlichen Angriffen betroffen. Die Scheu vor staatlichen Ordnungsbehörden, die z.T. als ablehnend wahrgenommen werden, hindert diese Menschen daran, ihre Erfahrungen und Erlebnisse vorzubringen. Die Ombudsstelle soll

  • Zuhören und vermitteln
  • Persönliches vertraulich behandeln, Namen nicht weitergeben
  • vermitteln, wenn es Fragen oder Ärger oder Konflikte gibt
  • diejenigen ansprechen, mit denen es Fragen, Ärger, Konflikte gibt
  • vermitteln bei Vorschlägen und Beschwerden einzelner Menschen
  • zur Weiterentwicklung der Qualität von Hilfen beitragen
  • denen eine Stimme geben, die etwas zu sagen haben, aber in der Regel nicht gehört werden
  • wohnungslosen Menschen „in der Politik“ Gewicht verschaffen
  • Senat, Sozialämter und Sozialausschüsse informieren und beraten.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.

 

Mit Schreiben vom 21. September 2023 hat sich das Bezirksamt anlässlich des in Rede stehenden Beschlusses an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gewendet und um Prüfung einer möglichen Umsetzung des Beschlusses gebeten.

 

Mit Schreiben vom 22. März 2024 wurde seitens der Senatorin zurückgemeldet, dass es sich bei dem Schutz von Wohnungs- und Obdachlosen ohne Zweifel um ein wichtiges Anliegen handelt, da sie leider häufig Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen erfahren.

 

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hält nach erster Prüfung den Ansatz einer universellen Ombudsstelle im Sinne einer Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle für die spezifische Zielgruppe wohnungsloser Menschen, die Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakte erfahren haben, konzeptionell für nicht zielführend. Eine derartige Ombudsstelle würde jenseits des Strafrechts agieren und Beschwerden bearbeiten, in Konflikten vermitteln und Missstände beanstanden. Es wurde weiter mitgeteilt, dass entsprechende Finanzmittel im Einzelplan der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht eingeplant sind. Zudem wurde zu bedenken gegeben, dass die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle die Verabschiedung eines Landesgesetzes erfordern würde, was aufgrund der Vielzahl der betroffenen Lebensbereiche einen mehrjährigen Abstimmungsprozess voraussetzt.

 

r zielführender wird eine Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene wohnungslose Menschen gehalten. Hier verfügt das Land Berlin bereits über ein gut ausgebautes Hilfesystem mit einer großen Anzahl von Opferschutzeinrichtungen und Antidiskriminierungsstellen, die auch wohnungs- und obdachlosen Menschen offenstehen. Seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurden in diesem Zusammenhang beispielhaft die folgenden Stellen genannt:

 

  • Die Opferhilfe Berlin e.V. und der Weiße Ring e.V. beraten Betroffene von Straftaten. Sie informieren über den Ablauf des polizeilichen und gerichtlichen Verfahrens sowie über mögliche finanzielle Leistungen wie Entschädigung und Schmerzenzgeld. Sie klären über die Folgen belastender oder traumatischer Erfahrungen auf und stellen Möglichkeiten der Verarbeitung vor.

 

  • Die Register- und Monitoringstellen dokumentieren Fälle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und vermitteln Opferberatung für Betroffene. Sie arbeiten bezirksbezogen und werden durch eine Koordinierungsstelle berlinweit vernetzt. (hhtps://www.berliner-register.de).

 

  • Die Ombuds- und Antidiskriminierungsstellen nach dem LADG bieten Beratung für Betroffene von Diskriminierung zur Rechtslage und Rechtsdurchsetzung an.

 

Abschließend teilte die Senatorin in Ihrem Antwortschreiben mit, dass auch wenn die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aktuell aus der gesamtstädtischen Perspektive keinen akuten weiteren Bedarf sieht, das Thema im Rahmen des Strategieprozesses mit den Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe diskutiert und weiterverfolgt wird.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 09. April 2024

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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