Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0450/XXI
Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung durch Antragsteller
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen. |
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