Drucksache - 0402/XXI  

 
 
Betreff: Explodierende Energiekosten: Darlehen für Austausch von Kühl- bzw. Gefriergeräten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Frankl, GeorgSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.08.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
07.09.2022 
7. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Transferleistungsberechtigte bei Vorlage eines Gutscheins von Stromspar-Check für die Anschaffung eines neuen Kühl- bzw. Gefriergeräts ein Darlehen bis zur Höhe des Differenzbetrags zwischen Zuschuss und Anschaffungskosten zu gewähren. Das Darlehen soll nach Möglichkeit als Zuschuss gewährt werden. Dieses Angebot soll in den Beratungsgesprächen proaktiv mit eigenem Informationsmaterial beworben werden. Mit dem Jobcenter Neukölln ist ein analoges Vorgehen zu vereinbaren.

 

Begründung: Die hohen Preissteigerungen für Erdgas führen aufgrund der Abhängigkeit der Stromerzeugung vom Erdgas auch zu höheren Strompreisen. Die Erzeugerpreise für Strom lagen über alle Abnehmergruppen hinweg im Februar 2022 um 66,5 % über dem Niveau im Februar 2021. Mussten Haushalte bereits im Februar 2022 13 Prozent mehr für Strom zahlen als ein Jahr zuvor, ist mit weiteren Anpassungen an die Erzeugerpreise zu rechnen. Diese Preissteigerungen treffen Haushalte mit niedrigen Einkommen ungleich härter, weil Energiekosten einen größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens ausmachen. Insbesondere Haushalte mit Transfereinkommen sind betroffen, weil anders als die Kosten für Heizung und Warmwasser aus dem ohnehin schon viel zu niedrigem Regelbedarf finanziert werden müssen. Die Einmalzahlung der Bundesregierung in Höhe von 200 Euro ist angesichts des allgemeinen Kaufkraftverlusts nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bis zur Neuberechnung der Regelsätze fordert der Paritätische deshalb als Sofortmaßnahme die Anhebung um mindestens 200 Euro nicht als Einmalzahlung, sondern monatlich.

Auf bezirklicher Ebene ist wenig Spielraum für die Bekämpfung von Armut. Laut Beantwortung der Kleinen Anfrage "Abfederung steigender Haushaltsenergiekosten“ (KA/085/XXI) bestehen für Jobcenter und Sozialamt keine Möglichkeiten, steigende Stromkosten als Mehrbedarf abzufedern. Es existieren jedoch ausgezeichnete Hilfs- und Unterstützungsangebote wie bspw. der Stromspar-Check von Caritas und der Berliner Energieagentur (BEA), der neben Soforthilfen wie dem Austausch von Leuchtmitteln auch Gutscheine für den Austausch von Kühl- bzw. Gefriergeräten vergibt. Diese Maßnahmen führen unmittelbar zu einer Senkung des Stromverbrauchs. Die Anschaffung eines neuen Kühl- bzw. Gefriergeräts ist jedoch je nach Haushaltsgröße mit Kosten zwischen 300 und 600 Euro verbunden. Die Differenz zwischen dem Zuschuss vom Stromspar-Check und der Anschaffungskosten muss aus dem Regelbedarf zusammengespart oder im Bekanntenkreis ausgeliehen werden. Die Gewährung von zinslosen Darlehen könnte die Hürde für die Inanspruchnahme des Gutscheins senken. Entscheidend ist dabei jedoch die proaktive Beratung und Vermittlung an die jeweiligen Unterstützungsangebote (hier dem Stromspar-Check) und die intensive Zusammenarbeit mit dem Träger.

 
 

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