Drucksache - 0372/XXI  

 
 
Betreff: Prioritätenlisten Städtebauförderung
Fördergebiete Karl-Marx-Straße/Sonnenallee und Schillerpromenade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage Begründung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen.

 

Die vom Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung in den Prioritätenlisten der Fördergebiete Karl-Marx-Straße/Sonnenallee und Schillerpromenade priorisierten Maßnahmen werden mit den veranschlagten Jahresraten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Aufnahme in die Programmplanung der Städtebauförderung gemäß §§ 164 a, 164 b des Baugesetzbuchs und § 25 AGBauGB angemeldet. Der Fachbereich Stadtplanung wird bis Ende September des Jahres die Anträge zur Bewilligung der Fördermittel (Finanzierungszusagen) für die angemeldeten Maßnahmen in Höhe der Jahresraten stellen, soweit diese von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in die Programmplanung des Landes Berlin aufgenommen worden sind.

 

Berlin-Neukölln, den 14.06.2022

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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