Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0372/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen.
Die vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – in den Prioritätenlisten der Fördergebiete Karl-Marx-Straße/Sonnenallee und Schillerpromenade priorisierten Maßnahmen werden mit den veranschlagten Jahresraten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Aufnahme in die Programmplanung der Städtebauförderung gemäß §§ 164 a, 164 b des Baugesetzbuchs und § 25 AGBauGB angemeldet. Der Fachbereich Stadtplanung wird bis Ende September des Jahres die Anträge zur Bewilligung der Fördermittel (Finanzierungszusagen) für die angemeldeten Maßnahmen in Höhe der Jahresraten stellen, soweit diese von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in die Programmplanung des Landes Berlin aufgenommen worden sind.
Berlin-Neukölln, den 14.06.2022
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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