Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0289/XXI
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Radfahren auf dem Uferweg entlang des Landwehrkanals zwischen Weigandufer/Weichselplatz und Weichselstraße/Maybachufer mittels Umlaufsperren oder anderer physischer Barrieren zu unterbinden.
Begründung: Das Ufer des Landwehrkanals zwischen Weigandufer/Weichselplatz und Weichselstraße/Maybachufer ist eine beliebte und stark frequentierte Strecke für zu Fuß gehende Besucherinnen und Besucher des Spielplatzes am Weichselplatz, Erholungssuchende und Flaneure. Trotz Verbots wird die Strecke jedoch auch regelmäßig von Radfahrerinnen und Radfahrern mit teils erheblicher Geschwindigkeit genutzt, so dass es regelmäßig zu Konflikten und gefährlichen Situationen kommt. Das rechtswidrige und rücksichtslose Verhalten der Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Bereich ist insbesondere deshalb besonders unverständlich, da mit der Fahrradstraße am Weigandufer und dem Stück der Weichselstraße, das auf das Maybachufer trifft, eine gut ausgebaute Alternative zur Verfügung steht. |
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